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Programmziele
(Auswahl)
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Nachhaltige
Entwicklung der Fördergebiete. |
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Erhaltung
der ländlichen Räume als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum.
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Sicherung
eines angemessenen Angebotes an nichtland-wirtschaftlichen Arbeits-
und Ausbildungsplätzen (Wohnortnähe). |
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Nutzung
der spezifischen Eignung von Teilräumen für Fremdenverkehr und Naherholung.
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Ausbau
der für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen.
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Auf
Grundlage integrierter Verkehrskonzepte ist sicherzustellen, dass
die ländlichen Räume an der Erschließung des Landes durch das großräumige
und regionale Verkehrsnetz teilhaben und der ÖPNV bedarfsgerecht
erhalten oder ausgebaut wird. |
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Die
staatliche Förderung ist unter Beachtung der Zuständigkeiten ressortübergreifend
auszugestalten. |