Programmziele (Auswahl)

Nachhaltige Entwicklung der Fördergebiete.
Erhaltung der ländlichen Räume als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum.
Sicherung eines angemessenen Angebotes an nichtland-wirtschaftlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen (Wohnortnähe).
Nutzung der spezifischen Eignung von Teilräumen für Fremdenverkehr und Naherholung.
Ausbau der für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen.
Auf Grundlage integrierter Verkehrskonzepte ist sicherzustellen, dass die ländlichen Räume an der Erschließung des Landes durch das großräumige und regionale Verkehrsnetz teilhaben und der ÖPNV bedarfsgerecht erhalten oder ausgebaut wird.
Die staatliche Förderung ist unter Beachtung der Zuständigkeiten ressortübergreifend auszugestalten.