Entscheidungsfindung - Worauf kommt es an?
Beim Unternehmenskauf bzw. -verkauf sind im Wesentlichen zwei Varianten möglich: Zum einen der Sachkauf, das heißt der Kauf von Wirtschaftsgütern und Vermögenswerten (Asset Deal). Zum anderen der Rechtskauf, das heißt der Kauf von Anteilen (Share Deal).
Welche der beiden Varianten die bessere ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante sind abhängig von der Sichtweise und der Zielsetzung. Der Vorteil des einen, kann der Nachteil des anderen sein.
Asset Deal
Vor dem Kauf werden die Vermögensgegenstände (Assets), die erworben werden, festgelegt und bewertet. Es besteht somit keine Verpflichtung risikobehaftete Assets zu übernehmen. Das minimiert das finanzielle Risiko. Zudem sind die Anschaffungskosten steuerlich absetzbar.
Beim Asset Deal muss jedes einzelne der zu verkaufenden Wirtschaftsgüter mit allen dazu gehörenden Arbeits-, Vertrags- und Rechtsverhältnissen in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Wichtig ist es, die übertragenen Vermögensgegenstände zweifelsfrei festzulegen. Jede Betriebsstätte und jeder dazugehörige Arbeitsvertrag muss ausdrücklich und eindeutig erwähnt werden. Eine Herausforderung stellt die Übertragung der immateriellen Vermögensgegenstände dar. Hierzu gehören die gewerblichen Schutzrechte wie Marken und Patente, der Wert des Firmennamens und das sonstige im Unternehmen liegende Know-how.
Formvorschriften spielen bei der Einzelübertragung der Assets ebenso eine wichtige Rolle. Soll beispielsweise das Betriebsgrundstück mitübertragen werden, so bedarf der gesamte Asset-Kaufvertrag der notariellen Form und Beurkundung. Werden Verträge übergeleitet, wie es beispielsweise für Kunden- oder Lieferantenverträge zutreffen kann, bedarf es der Zustimmung jedes einzelnen Vertragspartners. Stimmen die jeweiligen Vertragspartner nicht zu, gehen die Verträge nicht auf den Käufer über.
Ein großer Nachteil ist, dass bei einem Verkauf mit einem Asset-Deal die Firmenhülle zurückbleibt. Das bedeutet, dass das Unternehmen nur noch auf dem Papier existiert oder mit den übrigen Assets. Die Firma muss beim Notar aufgelöst oder – sofern noch werthaltige Vermögensgegenstände verblieben sind – erneut verkauft werden, was im Fall der Auflösung mit Mehrkosten verbunden ist.
Der Verkauf von Wirtschaftsgütern wird beim Veräußerer als Umsatz behandelt und unterliegt damit der Umsatzsteuer.
Share Deal
Ein Vorteil des Share Deals ist die vergleichsweise einfache Struktur, da auch ohne konkrete Benennung die Rechtsverhältnisse des Rechtsträgers wirtschaftlich auf den Käufer übergehen. Und zwar mit allen Rechten und Pflichten, selbst wenn nur ein geringer Anteil an „Shares“ gekauft wird. Es ist nicht erforderlich die Zustimmung von Kunden oder Lieferanten für die Übertragung einzuholen.
Ein weiterer Vorteil ist, dass sämtliche bestehenden Verträge unberührt bleiben und die Gesellschaft als solche bestehen bleibt. Es kommt also lediglich auf Gesellschafterebene zu einem Austausch über einen Wechsel des jeweiligen „Anteils-Inhabers“.
Weiterhin kann auch das gesamte Unternehmen verkauft werden und der Verkäufer bleibt nicht mit einer Mantelgesellschaft zurück.
Beim Share Deal besteht die im Unternehmen begründete Haftung des Käufers für die Verbindlichkeiten fort. Aktiva und Passiva des übernommenen Unternehmens bleiben ebenfalls unverändert.
Steckt das übernommene Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder steht es gar kurz vor der Zahlungsunfähigkeit, ist der Käufer in der Pflicht, gegebenenfalls Insolvenzantrag zu stellen. Das macht den Share Deal in der Krise meistens unattraktiv. Oder es bestehen anhängige Rechtsstreitigkeiten, so würden auch diese mit dem Verkauf der Anteile auf den Käufer übergehen. Daher spielt die genaue Prüfung des Unternehmens durch den Käufer eine wichtige Rolle im Verkaufsprozess.
Fazit
Die Praxis empfiehlt in der Regel, das Unternehmen über den Share Deal zu veräußern, damit der Verkauf auch wirklich nach der Übertragung abgeschlossen ist. Allerdings kann ein Asset Deal z.B. im Falle einer drohenden Insolvenz die bessere Option sein.
Es gibt zahlreiche Faktoren und steurliche Überlegungen, die Einfluss auf die Entscheidungsfindung haben. Eine intensive Chancen- und Risikoabwägung ist daher zwingend erforderlich. Hier sind insbesondere Abschreibungsvolumen, Haftungsrisiken und wirtschaftliche Stabilität zu betrachten. Im Westerwaldkreis bieten zahlreiche Unternehmens- und Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und weitere Experten z.B. bei den Kammern in diesem Bereich Unterstützung an.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk
Tel.: 02602 124-308