startup innovativ

Bis zu 100.000 Euro Zuschuss für innovative Neugründungen

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Im Rahmen der Gründerinitiative des Landes Rheinland-Pfalz fördert das Wirtschaftsministerium in Mainz auch in diesem Jahr innovative Neugründungen mit dem Gründerwettbewerb „Start-up innovativ“.

 

Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben und Jungunternehmen (bis zum fünften Jahr nach der Gründung) mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die auf neue Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisation- und Marketingkonzepte beruhen.

Der Antragsteller muss einen Businessplan vorlegen. Dieser muss einen anspruchsvollen Innovationsgehalt (hier: nicht-technologischer Art) vorweisen und über ein erkennbares Marktpotential verfügen.

 

Gefördert werden anteilig (75 Prozent der förderfähigen Kosten) u.a. Anlaufkosten der Gründung, investive Maßnahmen, Kosten für Muster- und Patentanmeldung, technische Beratungs- und Entwicklungskosten, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern.

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 10.000 Euro bis 100.000 Euro.

 

Die Förderung ist nicht an dem tatsächlichen Erfolg der Gründung gebunden. D. h. im Falle eines unverschuldeten Scheiterns entstehen dem Zuwendungsempfänger keine Rückzahlungsverpflichtungen.

Der Wettbewerb ist in diesem Jahr um den Sonderbereich „Gesundheitswesen“ erweitert. Unterstützt werden hierbei innovative, digitale Entwicklungen (Prototypen oder Produktion) von Gründern oder jungen Unternehmen.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 30. Juni 2022.

Nähere Einzelheiten und Bewerbungsunterlagen unter:  Förderprogramm „startup innovativ“

 

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