Im Rahmen der Gründerinitiative des Landes Rheinland-Pfalz fördert das Wirtschaftsministerium in Mainz auch im nächsten Jahr innovative Neugründungen mit dem Gründerwettbewerbs „Start-up innovativ“ .
Gefördert werden Gründungsvorhaben und Jungunternehmen (bis zum fünften Jahr nach der Gründung) mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die auf neue Produkte, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisation- und Marketing- konzepte beruhen.
Der Antragsteller muss einen Businessplan vorlegen. Dieser muss einen anspruchsvollen Innovationsgehalt (hier: nicht-technologischer Art) vorweisen und über ein erkennbares Marktpotential verfügen.
Gefördert werden anteilig (75 Prozent der förderfähigen Kosten) u.a. Anlaufkosten der Gründung, investive Maßnahmen, Kosten für Muster- und Patentanmeldung, technische Beratungs- und Entwicklungskosten, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 10.000 Euro bis 100.000 Euro.
Die Förderung ist nicht an dem tatsächlichen Erfolg der Gründung gebunden. D. h. im Falle eines unverschuldeten Scheiterns entstehen dem Zuwendungsempfänger keine Rückzahlungsverpflichtungen.
Bis zum 29. Februar 2020 können natürliche und juristische Personen sowie Jungunternehmen (bis zum fünften Jahr nach der Gründung) beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Mainz für eine Förderung bewerben.
Unter: https://gruendungsinitiative.rlp.de/de/gruenderservice/wettbewerbe sind die Antragsunterlagen online verfügbar.