Teilzeitbeschäftigung – wer sich darauf einlies, tappte bisher in die Teilzeitfalle. Ein Zurück in eine Vollzeitstelle gab es dann oft gar nicht.
Arbeitnehmer wünschen sich immer öfter flexiblere Arbeitszeiten. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamts würden 1,8 Millionen Erwerbstätige gern weniger arbeiten, wenn der Arbeitgeber ihnen im Nachhinein wieder eine Vollzeitstelle garantieren kann.
Dieses mehr an Flexibilität hat nun der Gesetzgeber Rechnung getragen. Seit Anfang Januar diesen Jahres gilt das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“. Es ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.
Nähere Einzelheiten zur Brückenteilzeit finden Sie unter
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html
Eine Information Ihrer
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westerwaldkreis mbH
