Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Durch die Ermittlung, in welchen Bereichen im Unternehmen wieviel Energie verbraucht wird, ist erkennbar, an welchen Stellen Einsparpotenziale bestehen. Der wirtschaftliche Nutzen des Energieaudits ist daher als hoch einzuschätzen.
Mindestens vier Jahre nach der Fertigstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchzuführen. Der Erfüllungszeitpunkt des ersten Energieaudits war der 05.12.2015.
Fristverlängerung zur Durchführung des Energieaudits
Falls Sie bedingt durch die Corona-Krise das Energieaudit nicht fristgerecht durchführen können, geben Sie unverzüglich eine kurze Begründung, z.B. wegen Coronakrise kein Betretungsrecht durch Externe, an das BAFA und holen Sie das Energieaudit bzw. die Online-Erklärung später nach. Das BAFA hat angekündigt, während der Krise keine Stichprobenkontrolle durchzuführen.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieaudit/energieaudit_node.html
Sie möchten Energieaudits als Auditor durchführen ?
Personen, die als Auditor tätig werden möchten, müssen auf Grund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung und praktischen Erfahrung, über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügen. Im Vorfeld ist eine Akkreditierung beim BAFA erforderlich (eine öffentliche Listung ist freiwillig). Weitere Voraussetzung für die Akkreditierung finden Sie hier.