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Entspanntes Gründen – Guter Start mit dem Finanzamt

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Michael Jodlauk ist unser „alter Hase“ im Beratungsgeschäft und ist mit mehr als 25 Jahren Beratungserfahrung ein kompetenter Begleiter – nicht nur in der Gründungsphase. Im Folgenden hat er vier Tipps für einen guten Start mit dem Finanzamt zusammengestellt. 

Tipp 1: Keine Buchung ohne Beleg

Dieser Grundsatz des Steuerrechts ist zunächst einmal klar und einfach. Wenn Sie eine Buchung vornehmen, sollten Sie belegen können, welcher Betrag für was an wen geht. Das sieht auch das Finanzamt so. 
Sollte einmal kein Originaldokument vorhanden sein, können Sie die Angaben auch durch eine „Versicherung an Eides statt“ belegen. Dies empfiehlt sich beispielsweise auch bei privaten Darlehen oder Entnahmen. Wichtig ist, dass das Finanzamt die Zahlungsströme nachvollziehen kann und erkennt: woher kommt das Geld und wohin geht es.

Tipp 2: Pünktlichkeit ist Höflichkeit

Sie haben sich in Ihrer kurzen Mittagspause zum Essen mit einem Freund verabredet und dieser taucht einfach nicht auf! Ohne Anruf, ohne Nachricht, nix. Das ärgert Sie, denn Pünktlichkeit ist eine Form der Höflichkeit.
Ähnlich ist das beim Finanzamt. Hier werden teilweise Kapazitäten nach den gesetzlichen Abgabeterminen und Fristen geplant. Da ist es ärgerlich, wenn Anträge und Erklärungen nicht innerhalb der vorgegebener Zeitfenster eingereicht und bearbeitet werden (können). Das Finanzamt kann seiner Verärgerung beispielsweise mit Verspätungszuschlägen Ausdruck verleihen. Das können Sie mit einem rechtzeitigen Antrag auf Terminverlängerung und die Aussetzung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Säumniszuschlägen) vermeiden. Im Zweifel nehmen Sie Kontakt zum Finanzamt auf, wenn Sie feststellen, dass es eng wird – Ihren Freund rufen Sie doch auch an, wenn Sie sich verspäten. 

Tipp 3: Pünktlichkeit zahlt sich aus

Abgesehen von Anstand und gutem Miteinander, kann sich Pünktlichkeit auch noch in einem anderen Fall auszahlen: Sollten Sie einmal in die Situation kommen, Ihre Steuerschuld definitiv nicht bezahlen zu können, können Sie einen Antrag auf abweichende Steuerfestsetzung oder Erlass stellen.

Erlasswürdig sind Sie aber nur dann, wenn Sie in der Vergangenheit immer Ihre Steuern pünktlich bezahlt haben, fristgerecht die Erklärungen abgegeben haben und die finanzielle Notlage nicht von Ihnen verschuldet worden ist (z.B. aufwendiger Lebensstil, Spielsucht, Alkoholismus).

Tipp 4: Es darf Meinungsverschiedenheiten geben

Auch in einer guten Beziehung ist man nicht immer einer Meinung. Anders als beim Partner, ist die „Aussprache“ mit dem Finanzamt ein formaler Prozess.
Die Rechtsbehelfsfrist ist der Zeitraum, in dem der Einspruch beim Finanzamt eingehen muss. Diese beträgt in der Regel einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides (drei Tage nach Poststempel gilt der Brief als zugestellt). 
Ein Beispiel zum Fristenverlauf

Wenn das Absendedatum laut Poststempel der 1. April 2020 ist, gilt der Bescheid am 4. April 2020 als zugestellt. Mit Beginn des Folgetages, also am 5. April 2020 um 0.00 Uhr beginnt die Rechtsbehelfsfrist. Der Einspruch muss in der Regel nach einem Monat, in diesem Fall bis zum 4. Mai 2020 um 24.00 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein.

Der Einspruch muss in Schriftform mit Unterschrift eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: 

  • Absender
  • Steuernummer
  • Steuerart
  • Bezeichnung und Datum des Dokumentes auf das sich der Einspruch bezieht sowie
  • das Jahr, auf den sich der Bescheid bezieht
In einer guten Partnerschaft ist es bei Meinungsverschiedenheiten hilfreich, erst zuzuhören und zu versuchen, den Standpunkt des anderen zu verstehen. Außerdem gilt für beide Seite: wo gehobelt wird, da fallen Späne.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk
Tel.: 02602 124-308
E-Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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