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Entspanntes Gründen – Betriebshaftpflichtversicherung

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In Deutschland gilt:

„Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen“

Dieser Rechtsgrundsatz gilt für den privaten und den unternehmerischen Bereich in gleichem Maße. Alle Personen- und Sachschäden sind durch den Verursacher zu bezahlen. Unternehmen, die sich vor den Forderungen schützen wollen, sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für die meisten Berufsgruppen freiwillig, also können sich die meisten Betriebe dafür oder dagegen entscheiden.

Für einige Berufe, wie beispielsweise für Ärzte oder Steuerberater, ist die Betriebshaftpflicht allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Sie versichert mögliche Schadensersatzansprüche von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten und hat darüber hinaus die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche durch finanzielle Schadensregulierung zu erfüllen.

 

Versichert sind das Betriebsstätten Risiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal. Nur teilweise über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind das Produktrisiko (für die Bereiche Beschaffung, Fertigung und Vertrieb) und das Umweltschutzrisiko. Gleiches gilt für das Unfallrisiko: Nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Betriebshaftpflicht. Ansonsten sind Arbeitsunfälle bereits durch die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Vorsicht: Dies trifft nicht in jedem Fall für den Arbeitgeber zu. Die Deckungssumme sollte dabei nicht zu niedrig gewählt werden. In der Regel sollte die Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall 2 Million Euro für Personenschäden, 1 Mio. für Sachschäden und 100.00 Euro für Vermögensschäden betragen.

 

Darüber hinaus benötigen einige Branchen für ihre speziellen Risiken einen erweiterten Versicherungsschutz. Die Erfassung und ausführliche Beschreibung dieser Risiken bildet die Grundlage bei der Verhandlung mit den Versicherungen. Die Risiken werden in der Versicherungspolice entweder aufgezählt oder mit Hilfe der Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich vor allem nach dem zu versichernden Risiko. Zum Beispiel existiert bei Handwerkern ein höheres Risiko als bei Inhaber eines Büros, deshalb sind die Kosten höher. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. 

In Deutschland gilt:

„Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen“

Dieser Rechtsgrundsatz gilt für den privaten und den unternehmerischen Bereich in gleichem Maße. Alle Personen- und Sachschäden sind durch den Verursacher zu bezahlen.

Unternehmen, die sich vor den Forderungen schützen wollen, sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist für die meisten Berufsgruppen freiwillig, also können sich die meisten Betriebe dafür oder dagegen entscheiden. Für einige Berufe, wie beispielsweise für Ärzte oder Steuerberater, ist die Betriebshaftpflicht allerdings gesetzlich vorgeschrieben.

Sie versichert mögliche Schadensersatzansprüche von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten und hat darüber hinaus die Aufgabe, die Rechtslage zu prüfen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche durch finanzielle Schadensregulierung zu erfüllen.

Versichert sind das Betriebsstätten Risiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal. Nur teilweise über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind das Produktrisiko (für die Bereiche Beschaffung, Fertigung und Vertrieb) und das Umweltschutzrisiko. Gleiches gilt für das Unfallrisiko: Nur, wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Betriebshaftpflicht. Ansonsten sind Arbeitsunfälle bereits durch die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Vorsicht: Dies trifft nicht in jedem Fall für den Arbeitgeber zu.

Die Deckungssumme sollte dabei nicht zu niedrig gewählt werden. In der Regel sollte die Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall 2 Million Euro für Personenschäden, 1 Mio. für Sachschäden und 100.00 Euro für Vermögensschäden betragen.

Darüber hinaus benötigen einige Branchen für ihre speziellen Risiken einen erweiterten Versicherungsschutz.

Die Erfassung und ausführliche Beschreibung dieser Risiken bildet die Grundlage bei der Verhandlung mit den Versicherungen. Die Risiken werden in der Versicherungspolice entweder aufgezählt oder mit Hilfe der Betriebsbeschreibung pauschal erfasst. Die Kosten einer Betriebshaftpflichtversicherung richten sich vor allem nach dem zu versichernden Risiko. Zum Beispiel existiert bei Handwerkern ein höheres Risiko als bei Inhaber eines Büros, deshalb sind die Kosten höher. Auch die Unternehmensgröße spielt eine Rolle. 

 

Insgesamt werden bei den Kosten der Beitragshöhe einer Betriebshaftpflichtversicherung folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Inhaber
  • Jahresumsatz
  • Betriebsart/Art der Tätigkeit
  • gewünschte Zusatz-Leistungen
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Deckungssummen
 

Deshalb gibt es keine allgemein gültige Aussage für die Kosten, denn sie hängen von verschiedenen Faktoren ab und ergeben somit bei den Kosten immer eine individuelle Beitragshöhe.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk
Tel.: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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