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Entspanntes Gründen – Privat auf der sicheren Seite

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Wer den Schritt in die Selbständigkeit wagt, muss sich auch um seine soziale Absicherung Gedanken machen.
Während man zuvor als Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung gegen Unwägbarkeiten des Lebens wie Krankheit, Unfall, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit abgesichert war, ist man als Selbständiger auf sich allein gestellt. Übrigens auch, wenn es um die Altersvorsorge geht!
Ein privater Versicherungsschutz ist deshalb für jeden Selbständigen und seiner Familie unabdingbar!

Kranken- und Pflegeversicherung – Dringend notwendig

Der Gesetzgeber hat wegen der immensen Gefahren eine Versicherungspflicht eingeführt. Dabei kann der Existenzgründer zwischen einer gesetzlichen und/oder einer privaten Kranken(zusatz)versicherung entscheiden.
Ist der Jungunternehmer zum Zeitpunkt seiner Firmengründung in einer gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, Ersatzkasse, Innungskasse), so kann er auch weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Existenzgründer muss mindestens 26 Wochen in den letzten 12 Monaten pflichtversichert gewesen sein
  • Das monatliche Einkommen des Versicherten darf die Pflichtversicherungssumme von derzeit 4.837,50 Euro nicht übersteigen

Sind die Voraussetzungen erfüllt, so kann er innerhalb eines Monats die freiwillige Weiterversicherung beantragen. 
Ebenso wie in der früheren Pflichtversicherung haben auch, bei einer freiwilligen Versicherung, die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen (Ehefrau und Kinder) ohne gesonderte Beiträge einen vollen Leistungsanspruch, soweit sie kein Einkommen bzw. ein Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich haben.

Die Altersvorsorge – Frühzeitig ans Alter denken!

Die Altersvorsorge überlässt der Staat zum großen Teil den Unternehmern. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass Sie finanziell für den Ruhestand gerüstet sind. Einige Berufsgruppen sind verpflichtet in das gesetzliche Rentenversicherungssystem einzuzahlen.
Dazu zählen zum Beispiel Dozenten an Hochschulen, Handwerksmeister, Publizisten oder Künstler.

Für die Rentenversicherung gilt im Prinzip das Gleiche wie für die Krankenversicherung. Ist der Selbständige zum Zeitpunkt seiner Firmengründung bereits Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, so kann er auch weiterhin dort freiwillig versichert bleiben.
Er muss innerhalb von fünf Jahren bei der Rentenversicherungsanstalt einen Antrag auf Weiterversicherung stellen. Verpasst er diese Frist, ist eine freiwillige Aufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung nur schwer möglich. Ist er einmal bei der gesetzlichen Versicherung als Selbstständiger aufgenommen, ist eine Kündigung erschwert möglich. 
Die Höhe der monatlichen Beiträge kann der Selbständige (in bestimmten Fällen) selbst bestimmen.

Achtung: Für Handwerker gelten nochmal besondere Regeln!

Arbeitslosenversicherung – Ein Auffangnetz

Seit einigen Jahren haben auch Existenzgründer die Möglichkeit, eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Das sogenannte „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“.
Als Selbstständiger müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate vor Ihrer Existenzgründung versicherungspflichtig gewesen sein, um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können. 
Unmittelbar nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit (spätestens innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Gründung, müssen Sie einen Antrag auf Aufnahme stellen.
Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt.  Anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters muss nachgewiesen werden, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.

Das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ besteht dann für mindestens fünf Jahre. Erst danach kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Arbeitslosenversicherung zahlt dann, wenn die Selbstständigkeit des Versicherten scheitert.
Dies kann der Fall sein, wenn man beispielsweise:

  • Die Auftragslage stagniert
  • Einem das Geld ausgeht
  • Durch Unfall oder eine Krankheit nicht mehr in der Lage dazu ist, seinen Beruf weiter auszuüben.

In diesen Fällen ist es wichtig eine finanzielle Einnahmequelle für bis zu zwölf Monaten zu haben.

Mit Bezug des Arbeitslosengeldes stellt man sich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und muss die entsprechenden Forderungen des Arbeitsamtes erfüllen. Zu diesen gehört beispielsweise, dass man sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen muss. Zudem ist man dazu verpflichtet, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, wenn diese von der Arbeitsagentur vermittelt wird. Ansonsten droht die Kürzung des Arbeitslosengeldes

Gesetzliche Unfallversicherung – Wenn nichts mehr geht

Selbstständige sind von der Pflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit. Wer Arbeitnehmer einstellt ist aber automatisch versicherungspflichtig. Dann muss also immer die gesetzliche Unfallversicherung für Selbstständige abgeschlossen werden.

Wenn allerdings außer dem Gründer kein weiterer Mitarbeiter angestellt ist, entscheidet die Branche. Denn in bestimmten Berufszweigen gilt auch für Unternehmer die gesetzliche Unfallversicherungspflicht bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmer zugeordnet wird, können die Landes- oder Bundesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften sagen.

Auch wenn keine Versicherungspflicht besteht, ist es empfehlenswert, sich freiwillig bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern, denn bei relativ geringen Jahresbeiträgen wird erheblicher Versicherungsschutz gewährt wie beispielsweise

  • Schutz vor Unfällen auf dem Weg zur Arbeit von der Arbeit nachhause
  • Versicherung während der Arbeitszeit
  • Schutz vor Folgekrankheiten für Freiberufler
  • finanzielle Entschädigung im Falle der Arbeitsunfähigkeit
  • Maßnahmen, um die Arbeitskraft wiederherzustellen (zum Beispiel Bezahlung einer Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege)
  • Entschädigung von Angehörigen oder Hinterbliebenen
  • Kosten der Wiedereingliederung ins Berufsleben für Unternehmer

Nähere Informationen für Rheinland-Pfalz unter: www.ukrlp.de 

Gerne stehe ich Ihnen auch bei individuellen Fragen zur privaten Absicherung zur Verfügung – natürlich kostenfrei!

Ihr 
Michael Jodlauk

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