Änderungen im Kaufrecht – Neue Pflichten für den Handel ab 2022
Änderungen im Kaufrecht
Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 auf zahlreiche neue Pflichten.
Neben neuen Regeln bei Gewährleistungsfristen kommen auf die Handelsbetriebe eine Verschärfung der Beweislast sowie eine neue Aktualisierungspflicht zu. Um mögliche Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden ist es unbedingt erforderlich, bis zum Jahresende zu prüfen, ob Ihr Unternehmen für die Änderungen gerüstet ist.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich bis zum 13. Januar 2022 über das nachstehende Online-Formular an. Sie erhalten dann rechtzeitig vor dem Webinar Ihren Teilnahmelink per E-Mail.
https://www.ihk-koblenz.de/servicemarken/wirtschaftszweige/handel/veranstaltungen/aenderungen-im-kaufrecht-5355830
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IHK Koblenz
