Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in der Praxis- ein Fallbeispiel
Seit Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Kraft getreten.
Unternehmen mit mehr als 3.000 beziehungsweise ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden sind davon direkt betroffen. Die Maßnahmen sind von betroffenen Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umzusetzen. Dementsprechend werden auch auf die Lieferanten der betroffenen Unternehmen Anforderungen zukommen.
Erfahren Sie anhand eines konkreten Praxisbeispiels, welche Sorgfaltspflichten Sie entlang der Lieferkette zu beachten haben und wie Sie diese auch mithilfe digitaler Plattformen effizient und sicher erfüllen.
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IHK Koblenz
