One Stop Shop (OSS) – was sich für Online- und Versandhändler ab dem 01.07.2021 ändert

Ab dem 01.07.2021 treten einige wichtige Neuregelungen für den inner- und außereuropäischen Fernabsatzhandel in Kraft. Die bisherige Lieferschwellenregelung durch die sogenannte Fernverkaufsregelung ersetzt.

Ab dem 01.07.2021 gilt ein EU-weit einheitlicher Schwellenwert von 10.000 Euro. Ab Erreichen dieser Schwelle muss die Umsatzsteuer im Zielland abgeführt werden. Neben Fernverkäufen gilt der Schwellenwert nun auch für Dienstleistungen.

Durch das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) können Unternehmen ab dem 01.07.2021 ihre Umsätze an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten über eine zentrale Umsatzsteuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer in Deutschland abführen. Eine Registrierung in den Zielländern ist dann nicht mehr erforderlich.

Die Registrierung zum OSS ist noch bis einschließlich den 30.06.2021 möglich! Wer nach Änderung der Lieferschwellenwerte Umsätze im Ausland nicht registriert, macht sich möglicherweise strafbar. Wir empfehlen allen Unternehmen daher dringend dazu, die Registrierung rechtzeitig zu erwägen!

Falls Sie noch nicht wissen, ob Sie vom OSS profitieren oder nicht, empfiehlt sich aus unserer Sicht dennoch eine Registrierung. Sprechen Sie bei Fragen auf jeden Fall mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater oder kommen Sie auf uns zu.

Zur Registrierung.

Datum

Jun 22 2021

Uhrzeit

17:00 - 18:00

Preis

kostenfrei

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Kategorie

Veranstalter

IHK Koblenz
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