One Stop Shop (OSS) was sich für Online- und Versandhändler ab dem 1.7.2021 ändert

Ab dem 01.07.2021 treten einige wichtige Neuregelungen für den inner- und außereuropäischen Fernabsatzhandel in Kraft. Die bisherige Lieferschwellenregelung durch die sogenannte Fernverkaufsregelung ersetzt.

Ab dem 01.07.2021 gilt ein EU-weit einheitlicher Schwellenwert von 10.000 Euro. Ab Erreichen dieser Schwelle muss die Umsatzsteuer im Zielland abgeführt werden. Neben Fernverkäufen gilt der Schwellenwert nun auch für Dienstleistungen.

Durch das neue One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) können Unternehmen ab dem 01.07.2021 ihre Umsätze an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten über eine zentrale Umsatzsteuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer in Deutschland abführen. Eine Registrierung in den Zielländern ist dann nicht mehr erforderlich.

Datum

Jun 02 2021

Uhrzeit

10:00 - 11:00

Preis

kostenfrei

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Kategorie

Veranstalter

IHK Koblenz
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