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Innovationen fördern und Forschungsaktivitäten anregen

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Steuerliche Vorteile für deutsche Unternehmen bei F&E Maßnahmen.

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Beim Forschungszulagengesetz handelt es sich um ein eigenständiges steuerliches Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, mit dem die privatwirtschaftliche Forschung und Entwicklung gefördert wird.

Förderfähig sind Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Die Zulage kann von allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen beantragt werden; es gibt keine Begrenzung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Auftragsforschung und Eigenleistungen eines Unternehmens im F&E Bereich.

Die Forschungszulage muss beim Finanzamt beantragt werden und wird auf die Ertragsteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist die Forschungszulage höher als die Steuerschuld, so wird sie als Steuererstattung ausgezahlt. Damit können auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F&E-Vorhaben) von Unternehmen gefördert werden, die sich in einer Verlustphase befinden.

Nähere Einzelheiten unter: www.bundesfinanzministerium.de 

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