Michael Blog Header

Unternehmensnachfolge – Finanzierung I

Facebook
XING
LinkedIn
Twitter
Email
Welche Kosten gehören zu einer Übernahme?

Die Ermittlung des Kapitalbedarfes gehört zu den wesentlichen Aufgaben einer Betriebsübernahme.

Eine der wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme zu stellen ist, ist die der richtigen Finanzierung. Sie ist die Grundlage für einen erfolgreichen Aufbau Ihres Unternehmens. Richtige Finanzierung heißt einerseits Ermittlung des genauen Kapitalbedarfes und andererseits die rechtzeitige und strukturierte Finanzierung.

Die Ermittlung des Kapitalbedarfes gehört zu den wesentlichen Aufgaben der übernehmenden Seite. Nur eine genaue Kapitalbedarfsplanung stellt die Liquidität sicher und vermeidet die Zahlungsunfähigkeit.

Zu den Kosten einer Übernahme gehören u.a.:

  • Kaufpreis
  • Abfindung für gekündigte Mitarbeiter
  • Kosten für die Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Sachinvestitionen
  • eventuell Kauf von weiteren Gesellschaftsanteilen (von anderen Gesellschaftern)
  • Ablöse für Altverträge
  • Gründungskosten
  • Beratungskosten für die Nachfolge
  • Anwaltskosten (Übernahmevertrag, Kaufvertrag usw.)
  • Notarkosten
  • Eintragungen Meisterrolle, IHK-Mitgliedskosten usw.
  • Kosten für Recherche etc.
  • Unternehmergehalt
  • Reserve für Unvorhergesehenes (empfohlen werden mindestens 10 Prozent des  Kaufbetrages)
  • Risikovorsorge

Die Finanzierung kann erfolgen durch:

  • Öffentliche Finanzierungshilfen 
  • Bankdarlehen
  • Beteiligungsmodelle
  • Weitere Eigen- und Fremdkapitalgeber
  • Zuschüsse    

Die Finanzierungszusage Ihrer Bank für die Übernahme muss schriftlich vorliegen, bevor Sie Verträge unterschreiben, Investitionen tätigen etc. Finanzierungsanfragen können aber, in der Regel, nicht innerhalb weniger Tage entschieden werden. Planen Sie hierfür also ausreichend Zeit ein, wenn Sie einen Betrieb übernehmen wollen.

Für die Gespräche mit Ihrer Bank sollten Sie sich besonders gut vorbereiten und als Gesprächsbasis ein Unternehmenskonzept vorlegen. Dieses sollte einerseits das Übernahmekonzept und andererseits Ihren Investitionskosten-, Finanz- und Finanzierungsplan beinhalten. Die Zahlen müssen für die Bank nachvollziehbar (auch ein Außenstehender muss aufgrund der gesetzten Annahmen die Planwerte nachvollziehen können) und schlüssig (die verschiedenen Teilpläne müssen miteinander im Einklang stehen) sein.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk

Tel.: 02602 124-308

E-Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Beitrag teilen
Facebook
XING
LinkedIn
Twitter
E-Mail