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Übernahmefinanzierung I

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Um Unternehmensübernahmen bzw. Existenzgründungen finanziell zu unterstützen, haben der Bund und die Länder eine Vielzahl an Förderprogrammen aufgelegt. Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, öffentliche Bürgschaften, Beteiligungen und weitere Finanzierungshilfen erleichtern dabei einen Start in die Selbstständigkeit.

Welche Arten der Finanzierungsförderung besonders interessant sind, ist individuell unterschiedlich und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Es sollte deshalb das Gespräch mit Experten zum Thema Finanzierung und Förderung gesucht werden. Denn nur durch eine sorgfältige Analyse aller Faktoren kann eine optimale Finanzierungsform sichergestellt werden.

Im Folgenden werden einige wichtige Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz und Bundes aufgezeigt.

 

Beratungsförderung des Landes RLP

Gefördert werden Beratungsleistungen für natürlichen Personen, die vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz stehen sowie Betriebsübernahmen.

Auch Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber können gefördert werden, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben bzw. auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit das Unternehmen nicht weiterführen können

Erbinnen und Erben können innerhalb eines Jahres nach Eintritt des Erbfalls gefördert werden.

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der selbständigen Beraterin oder dem Berater bzw. Beratungsunternehmen in Rechnung gestellten Beratungskosten.

Der Zuschuss beträgt maximal 400 Euro pro Tagewerk.
Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung, und Fahrzeiten).

134 Beratungsprogramm für Existenzgründung | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) (rlp.de)

 

 

ERP-Kapital für Gründung

Das ERP-Kapital für Gründung ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und Mittelständlern, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit), eine zinsgünstige und nachrangige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland (Darlehenshöchstbetrag von 500.000 Euro).

Der Kreditnehmer haftet persönlich für den Kredit, muss aber keine Sicherheiten stellen. Die Laufzeit des Kredites beläuft sich auf 15 Jahre mit 7 tilgungsfreien Anlaufjahre.

 Gefördert werden unter anderem die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, der Erwerb einer tätigen Beteiligung, der Erwerb von Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Maschinen, Material- und Warenlagern sowie Beratungsleistungen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Existenzgründung/Förderprodukte/ERP-Kapital-für-Gründung-(058)/

 

ERP-Förderkredit KMU

Kleine und mittlere Unternehmen, Gründer sowie Freiberufler, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, erhalten eine zinsgünstige Finanzierung von Übernahmen, tätigen Beteiligungen, Investitionen und Betriebsmitteln im In- und Ausland.

Der Kredithöchstbetrag beträgt max. 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 20 Jahren mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die KfW übernimmt 50 Prozent des Haftungsrisikos. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

 

www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Existenzgründung/Förderprodukte/ERP-Förderkredit-KMU-(365-366)/

 

Weitere öffentliche Förderhilfen finden Sie im nächsten Blog „Übernahmefinanzierung II“.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk

Tel.: 02602 124-308

E-Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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