Wie bereits in Blog „Übernahmefinanzierung I“ erwähnt, können verschiedene Förderprogramme genutzt werden, um einen Mangel an privatem Kapital auszugleichen.
Neben den bereits vorgestellten öffentlichen Hilfen, gibt es noch folgende Möglichkeiten:
ERP-Gründerkredit Startgeld
Dieses Instrument ermöglicht Gründern, Freiberuflern und KMU, die noch keine 5 Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 Euro. Gefördert werden die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens, der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Investitionen in Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Warenlager. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
KfW-Förderkredit großer Mittelstand
Mit diesem Darlehensprogramm werden große mittelständische Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sowie einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro – einschließlich Nachfolgerinnen und Nachfolgern gefördert. Finanziert werden Investitionen und Anschaffung bis zu 25 Mio. Euro. Die KfW übernimmt 50 Prozent des Haftungsrisikos. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
ERP-Gründerkredit RLP
Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Gefördert werden Investitionen bis zu 2 Mio. Euro sowie Betriebsmittel bis zu 500.000 Euro. Das zinsverbilligte Darlehen hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren und bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Investitions- und Strukturbank RLP (ISB) übernimmt 50 Prozent des Haftungsrisikos. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
www.isb.rlp.de/foerderung/574-577.html
Bürgschaften RLP
Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können.
Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
www.isb.rlp.de/foerderung/900.html
Wagniskapital (Beteiligung)
Ein weiteres Instrument zur Stärkung des Eigenkapitals sind Beteiligungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die ISB stellt über verschiedene Tochtergesellschaften (Beteiligungsfonds) Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen) und/oder typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
www.isb.rlp.de/foerderung/300.html
Wichtig! Die Antragstellung muss unbedingt vor Beginn der Maßnahme erfolgen – wenden Sie sich daher rechtzeitig an Ihre Hausbank. Einen ersten Überblick über die verschiedenen Förderungen, die Sie bei Ihrer Betriebsübernahme voraussichtlich in Anspruch nehmen können, gibt Ihnen Ihre IHK, HwK oder Wirtschaftsförderungsgesellschaft.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk
Tel.: 02602 124-308