Nachfolge2

Unternehmensverkauf

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Die wohl gebräuchlichste Form der Übernahme ist der Kauf. Das Unternehmen wird zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt zu einem bestimmten Kaufpreis vom Übergeber an den Übernehmer übertragen – mit allen Rechten und Pflichten.

Eine wichtige Grundlage stellt das Ermitteln des Kaufpreises dar. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf professionelle Hilfe vertrauen, da der Kaufpreis die Basis für viele Teilaspekte der Unternehmensnachfolge darstellt wie z.B. die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen etc. Sie müssen den Unternehmenskauf bzw. -verkauf zwar nicht schriftlich regeln, es ist jedoch dringend anzuraten. Auch haftungsrechtliche Fragen stellen sich immer wieder im Zuge des Unternehmensverkaufes.

Zum Begleichen des Kaufpreises bieten sich die verschiedensten Formen an: Neben der Bezahlung (ev. in Ratenzahlung) kann eine Betriebsübertragung auch gegen Leistung einer Rente erfolgen. Als Möglichkeiten stehen hier die Kaufpreisrente, die Versorgungsrente und die Unterhaltsrente an, wobei jede dieser Renten aus steuerlicher Sicht unterschiedlich zu behandeln ist.

Vorteile:

  • Es werden klare Besitzverhältnisse geschaffen.
  • Der Verkaufspreis des Übergebers (der Übergeberin) kann für seine
    Altersversorgung verwendet werden.

Nachteile:

  • Da die sogenannten stillen Reserven aufzudecken sind, haben Sie unter
    Umständen eine hohe Steuerbelastung zu tragen.
  • Problematisch für den Übernehmer (der Übernehmerin) ist der hohe
    Finanzierungsaufwand.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk

Tel.: 02602 124-308

E-Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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