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Unternehmenswertermittlung

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Emotionale Werte sind keine Bemessungsgrundlage

Herausforderung der objektiven Bewertung

Die wohl gebräuchlichste Form der Übernahme ist der Unternehmenskauf. Dabei wird das Unternehmen zu einem vertraglich fixierten Zeitpunkt zu einem bestimmten Preis übertragen – mit allen Rechten und Pflichten.

Die spannende Frage ist dabei die Ermittlung des Preises und damit zunächst einmal des Unternehmenswertes. Diese sind nicht gleichzusetzen, da der Wert durch eine objektive Bewertung ermitteln wird und der Preis letztendlich vom Markt bestimmt wird.

Zum Unternehmenswert: Es gibt eine Reihe von Verfahren und Methoden, zur Ermittlung eines möglichst objektiven Unternehmenswertes, jedoch keine fixen Regeln, nach denen ein Unternehmen bewertet werden muss.

Es können viele Faktoren und branchenspezifische Besonderheiten in die Betrachtung einbezogen werden. Auch die zukünftige Entwicklung und Strukturwandeln sollten Berücksichtigung finden, da sie den UNternehmenswert beeinflussen:

Zum Beispiel wird eine vom Vermieter vorgenommene Mietzinserhöhung im Zuge der Übernahme den Wert reduzieren. Eine absehbare Anbindung des Betriebes an das öffentliche Verkehrsnetz wird den Wert hingegen erhöhen.

Größte Herausforderung für die übergebende Seite ist, dass der subjektive, meist auch emotionale, Wert des Betriebs keine Grundlage für die Wertermittlung darstellt, da er nicht substantiierbar ist, also nicht in Zahlen greifbar gemacht werden kann.

Wie eingangs gesagt bestimmt aber schlussendlich der Markt den Kaufpreis des Unternehmens:  Verkaufende werdenversuchen, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen, während Kaufende das gegenteilige Interesse verfolgen. Den Marktgesetzen folgend, wird eine hohe Nachfrage zu höheren Preisen führen und eine geringe Nachfrage zu geringen Preisen.

Als Verhandlungsgrundlage empfiehlt sich das Erstellen einer möglichst objektiven, markorientierten Unternehmensbewertung über den Wert des gesamten Unternehmens. Dabei unterstützen z.B. Unternehmensberater, Steuerberater oder Experten der Kammern.

Sie können, unter Berücksichtigung der Branchen- und Unternehmssituation beurteilen, welches Verfahren im Einzelfall das geeigneste ist. Bei der Beraterauswahl können Kriterien wie branchenspezifisches Wissen und Erfahrung in der Unternehmensbewertung herangezogen werden.

Wichtige Tipps:

  • Erkundigen Sie sich bei der Hausbank nach Personen, die auf die eigene Branche und auf Nachfolgethemen spezialisiert sind.
    Vorteil: Der potentielle Finanzierungspartner ist direkt eingebunden.
  • Bundesweit tätige Banken haben teilweise eigene Kompetenzzentren zu bestimmten Branchen und verfügen damit über eine fundierte Amrkteinschätzung.
  • Regionale Partner wie Bürgschaftsbanken und Kammern sind gute Anlaufstellen, um neben den Geschäftsmodelle und Preisen auch regionale Besonderheiten zu bewerten.
  • Unternehmensberatungen mit Branchenschwerpunkten können den Kauf/Verkauf ebenfalls begleiten und bei späteren Restrukturierungen und Optimierungen unterstützen.
  • Kostenfreie Online-Berechnungen ( z.B. https://kmurechner.de) können auch erste Anhaltpunkte für die Wertermittlung liefern, sollten aber immer mit Experten besprochen werden

Das errechnete Ergebnis  kann nur eine Richtschnur sein. Der Preis ist immer das Verhandlungsergebnis der beiden Vertragparteien.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk

Tel.: 02602 124-308

E-Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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