Fragen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur
Wenn ich Ladeinfrastruktur auf meinem Firmengelände errichten möchte, was muss ich dann tun?
Grundsätzlich gilt: ohne den Netzbetreiber geht es nicht. Denn dieser muss in jedem Fall in Kenntnis gesetzt werden oder, wenn mehr Leistung benötigt wird als zur Verfügung steht, dem Plan zustimmen und die Leistungserhöhung durchführen. Folgende Reihenfolge hat sich als sinnvoll und zweckmäßig erwiesen:
1. Im ersten Schritt sollte man sich an ein Installationsunternehmen wenden, mit dem man gemeinsam den Bedarf an Ladestationen (und somit auch Leistung) ermittelt. Lastspitzen vermeiden und Lastmanagment sollten Teil des Gespräches sein.

2. Ist man sich einig, was in welcher Anzahl wo installiert werden soll (der Plan sollte nach Möglichkeit eine einfache Erweiterung im Nachhinein beinhalten), teilt man das dem Netzbetreiber mit. Wenn alle Modalitäten mit dem Netzbetreiber geklärt sind, kann die Installation starten. Wenn der Kunde eine eigene Trafostation besitzt, kann die vertraglich zugesagte Spitzenlast ohne weitere Zustimmung ausgenutzt werden. Ein Lastmanagement sollte aber immer Teil der Ladeinfrastruktur sein, um unnötige Energiekosten zu vermeiden. Aber auch hier sollte der Netzbetreiber über die Installation informiert werden.
3. Auftrag an Installateur (und evtl Tiefbau) vergeben.
Welche Nutzungsmöglichkeiten habe ich und welche Voraussetzungen haben diese?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Nutzung von Ladestationen auf dem Betriebsgelände.
Wichtigster Baustein sollte die Nutzung zum Laden von Firmenfahrzeugen sein. Das geht komplett ohne Abrechnung, da Fahrzeug und Storm auf Firmenrechnung laufen.
Hat ein Mitarbeiter privat ein Elektrofahrzeug, kann man ihm die Möglichkeit geben, dieses auch am Unternehmen zu laden. Dann muss natürlich abgerechnet werden. Das geht entweder durch eine händische Abrechnung der Buchhaltung oder man nutzt ein System, wie z.B. Giro-e.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, die Station(en) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hat man mehrere Ladestationen auf dem Gelände, kann man 1-2 Stationen zur öffentlichen Nutzung freigeben (so haben wir es bei uns am Firmenstandort auch gemacht). Dann benötigt man einen Abrechnungsdienstleister oder kümmert sich in Eigenverantwortung um Betrieb und Abrechnung
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Was kostet das und gibt es Zuschüsse?
Die Kosten hängen stark von der benötigten Leistung ab, weshalb eine pauschale Aussage nicht möglich ist.
Bei den Fördermöglichkeiten ist es zur Zeit herausfordernd eine Aussage mit längerer Halbwertzeit zu treffen, da die Vorgaben sich schnell ändern. Folgende Links können aber bei der Fördermittelrecherche und für weitere Informationen hilfreich sein:
Energieagentur RLP – Fördermöglichenten E-Mobilität