Das „IGP“ erweitert die Bundesinnovationsförderung explizit auch auf nichttechnische Innovationen, wie zum Beispiel neue digitale Geschäftsmodelle. Antragsberechtigt sind innovative junge und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und kleine Dienstleistungsunternehmen.
Die Förderung verfolgt insbesondere folgende Ziele:
- Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg erkennen, benennen und beseitigen
- First-Mover-Aktivitäten ermöglichen und fördern
- innovative Geschäftsmodelle, Designansätze, Anwendungssoftware wie zum Beispiel neuartige Lern-Apps und neue Formen der Technologienutzung konkret erfassen
- sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anbahnen
- neue Kooperationen und Netzwerke schaffen, um das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen zu verbessern
Der nun erfolgte zweite Aufruf zielt besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen. Bis zum 11. August 2020 können Sie Ihre Skizzen einreichen.
Im Fokus des aktuellen Förderaufrufs stehen unter anderem neue Konzepte aus dem Design-, Mode- und Architekturbereich sowie der Kunst und darstellenden Kunst, aus dem musik-, rundfunk- und filmwirtschaftlichen Bereich sowie neue Ideen für die Publizistik, den Werbemarkt, den Buchmarkt und den Games-Bereich. Die Förderung ist branchenoffen, das heißt, auch Antragsteller außerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft sind willkommen.
Nähere Information unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Innovation/igp.html