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WFG Veranstaltung / Barrierefreie Webseiten: Pflicht und Chance für das Handwerk

Barrierefreie Webseiten: Pflicht und Chance für das Handwerk

05.02.2026 | 10:00 Uhr | 1,5 Stunden
Online

Online-Shop - Möglichkeiten und Pflichten

Bereits seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen dazu, ihre Webseiten und Online-Shops barrierefrei zu gestalten. Digitale Barrierefreiheit ist aber nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe.  Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten alle vom Anwendungsbereich des Gesetzes betroffenen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Online-Präsenzen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet dem Handwerksunternehmen auch viele Chancen. So können Betriebe die neuen, wachsenden Zielgruppen erreichen, die Kundenbindung stärken und von einer nutzerfreundlicheren Kommunikation profitieren. Zusätzlich besitzen barrierefreie Internetauftritte ein besseres Suchmaschinen-Ranking und können somit mehrere SEO-Vorteile nutzen. Die Barrierefreiheit wird oft sogar als Wachstumsfaktor betrachtet. Allein um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, sollten alle Online-Auftritte stets barrierefrei gestaltet werden.

In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung erfahren Sie u.a., wie digitale Barrierefreiheit in den Arbeitsprozess integriert werden kann.

Inhalte

  • Was bedeutet das BFSG für Handwerksbetriebe?
  • Wie können Barrieren erkannt und beseitigt werden?
  • Mit welchen Möglichkeiten können Webseiten geprüft werden?
  • Welche Informationspflichten bestehen?
  • Ihre Fragen zum BFSG
Zur Anmeldung