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WFG Veranstaltung / Sicherheit im internationalen Geschäft

Sicherheit im internationalen Geschäft

06.02.2026 | 10:00 Uhr | 1,5 Stunden
Online

Themen: Registrierungspflicht für Handwerker, Know-Your-Customer Prüfungen, Dual-Use Güter, Sanktionslisten ...

Das Geldwäschegesetz verpflichtet in Deutschland tätige Unternehmen, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Alle zur Geldwäsche­prävention verpflichteten Unternehmen müssen sich bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.

Davon sind auch zahlreiche Handwerksbetriebe betroffen, die als sogenannte "Güterhändler" zur Registrierung verpflichtet sind.

Über die Registrierungspflicht für Handwerker, Know-Your-Customer Prüfungen, Dual-Use Güter, Sanktionslisten und vieles mehr informiert Herr Bastian Wollenschein, Manager bei RSM Ebner Stolz, am 06.02.2024.

Weitere Informationen zur Veranstaltung: Christopher Liptau, Telefon 0261 398-249, christopher.liptau@hwk-koblenz.de

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