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Unternehmensnachfolge

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Findet sich in einem Familienunternehmen unter den direkten Nachkommen kein geeigneter Nachfolger und soll das Familienunternehmen nicht in fremde Hände geraten, bietet sich die Gründung einer Familienstiftung an.

Die Familienstiftung ist eine Stiftung, die dauerhaft dem Wohl der Familie dient.

Sie verfolgt einen wirtschaftlichen Zweck und ist deshalb im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen wie Stiftungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke oder Stiftungen mit sonstigen Zwecken nicht gemeinnützig.
Die Begünstigten der Familienstiftung, auch Destinatäre genannt, stehen in einem familiären  bzw. verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter. Sie können Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens, etwa Mieten, Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne erhalten. Grob lässt sich zwischen privaten und unternehmensbezogenen Familienstiftung unterscheiden.
Von beiden Formen existieren zahlreiche Varianten.

Besonderer Beliebtheit erfreut sich die Familienstiftung im unternehmerischen Bereich als Unternehmensträgerstiftung.

Die Stifter verwenden sie, um den Fortbestand ihres Vermögens sowie des Unternehmens zu sichern und die Familienangehörigen zu versorgen. Eine selbständige Stiftung ist eine juristische Person, ähnlich einer GmbH oder AG.
Es gibt aber keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern nur Nutzer der erwirtschafteten Erträge, denn das Stiftungsvermögen darf nicht verteilt werden und muss dem Stiftungszweck dienen.

Die Stiftung haftet mit ihrem Vermögen und ist unbeschränkt sowie direkt haftungsfähig. Die Familienmitglieder haften nicht für die Schulden der Stiftung. Die Höhe des Vermögens einer Stiftung ist nicht vorgeschrieben, aber Behörden fordern in der Regel 50.000 Euro.

In der Satzung der Familienstiftung wird festgehalten, wie das Vermögen angelegt und zu welchem Zwecke die Erträge verwendet werden sollen.

Vorteile einer Familienstiftung

Ein Vorteil von Familienstiftungen ist die einfache Gründung. So müssen lediglich die Stiftungsorgane eingesetzt und die Stiftung mit Kapital ausgestattet werden. Nachdem der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, wird die Stiftung dann durch die Stiftungsbehörde anerkannt. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.

Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Einfluss des Stifters. So hat er die Möglichkeit, den förderungswürdigen Zweck selbst zu bestimmen, sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen.

Darüber hinaus können Familienstiftungen bzw. deren Satzung ganz individuell ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass nicht nur das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden kann, sondern auch der Kreis der Begünstigten ist klar abgrenzbar und es können gleichzeitig mehrere Begünstigte in Abstufungen bedacht werden.

Einer der bedeutendsten Vorteile von Familienstiftungen ist aber der effektive Vermögensschutz. So ist eine Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie, beispielsweise durch Erbschaft oder Scheidung, nicht möglich. Auch einer Zerschlagung des Unternehmens wird auf diesem Weg vorgebeugt, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten.

Ein weiterer überaus wichtiger Vorteil von Familienstiftungen besteht in der vor allem langfristigen erbrechtlichen Planbarkeit. Denn Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert. Durch eine klare Struktur der Stiftung können eventuelle Erbschaftsstreitigkeiten so bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen.

Darüber hinaus ist die Haftung bei Familienstiftungen auf das Stiftungsvermögen begrenzt und es besteht keine Bilanzpflicht.

 Ein letzter Vorteil von Familienstiftungen sind mögliche steuerliche Begünstigungen. So ergeben sich je nach Ausgestaltung der Stiftung unter Umständen steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Besteuerung der Körperschaftssteuer, ohne dass dabei eine Gewerbesteuer anfällt.

Nachteile einer Familienstiftung

Natürlich bieten Familienstiftungen nicht nur Vor- sondern auch einige Nachteile. In der Regel handelt es sich dabei um:
Ein Nachteil von Familienstiftungen wird bereits im Rahmen der Gründung deutlich. So wird ein Kapital von mindestens 50.000 Euro benötigt, um die Stiftung überhaupt erst gründen zu können.
Ein weiterer Nachteil ist der Stiftungszweck. Er muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt variabel.ußerdem erhalten Begünstigte lediglich wiederkehrende Zahlungen.

Eine Ausschüttung des Vermögens ist nicht möglich, was aus steuerlicher Sicht ein Nachteil sein kann. Ebenfalls nachteilig ist die Unkündbarkeit, denn diese Form der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Darüber hinaus wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erbfall allerdings planbar ist.
Auch, dass Familienangehörige ihre Anteile auf Dritte übertragen können, wird häufig als Nachteil empfunden.
Darüber hinaus haftet die Stiftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.

Ein weiterer bedeutender Nachteil von Familienstiftungen ist die staatliche Beaufsichtigung. So unterliegen Familienstiftungen, wie andere Stiftungen auch, der Aufsicht und Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.
Grundsätzlich sind Familienstiftungen eine relativ unflexible Gesellschaftsform. Zwar bieten sie Stabilität, dafür können Satzungen aber nur schwerlich verändert werden und auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.

Die Gründung einer Familienstiftung ist mit einem großen organisatorischen und rechtlichen Aufwandwand verbunden und sollte genau überlegt werden. An einer gründlichen Rechtsberatung führt dabei kein Weg vorbei.

Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Volkswirt Michael Jodlauk
Tel.: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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