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Das Land Rheinland-Pfalz startet ab sofort mit zwei neuen Förderprogrammen („EffInvest“ und „IBI-Programm“) für innovative Vorhaben im Rahmen der Transformation. Darüber hinaus wurde das Regionalförderprogramm „GRW“ wieder neu aufgelegt. Insgesamt stehen 90 Millionen Euro Fördergelder für die rheinland-pfälzische Wirtschaft zur Verfügung.
Mit dem neuen Programm „EffInvest“ („Effizienzsteigerung in gewerblichen Unternehmen“) werden Investitionsvorhaben unterstützt, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz von mindestens 20 Prozent oder sonstiger Ressourceneffizienz von mindestens 10 Prozent führen. Es werden Vorhaben mit einem geplanten Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2 gefördert. Das Programm richtet sich an kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen einschließlich von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden.
Das „IBI-Programm“ („Betriebliche Innovationen umsetzen“) unterstützt kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, einschließlich Beherbergungsbetriebe in Rheinland-Pfalz bei der Umsetzung von Innovationen wie der technologischen Transformation bzw. der Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen. Kleine Unternehmen können mit bis zu 20 Prozent und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Großunternehmen können nicht gefördert werden.
Zudem startet die Antragsstellung bei dem Regionalförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Durch das Programm werden gewerbliche Unternehmen einschließlich Beherbergungsbetriebe in ausgewählten Fördergebieten strukturschwacher Regionen in Rheinland-Pfalz durch einen Investitionszuschuss unterstützt.
Gefördert werden kann die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Es können Investitionsvorhaben gefördert werden, die – ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze – bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.
Gefördert werden Unternehmen, die ihren Firmensitz in den GRW-Fördergebieten (D oder C) haben.
Eine Antragstellung der Programme ist ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) möglich.