Förderart: Öffentliche Beteiligung
● Definition „Öffentliche Beteiligung“
Die öffentlichen Beteiligungsgesellschaften sind Privatorganisationen der Wirtschaft und deren Organisationen. Die Gesellschafter sind Banken, Versicherungen, Verbände und Kammern. Die Gesellschafter stellen das Eigenkapital und meist sichert die öffentliche Hand die Kapitalanlage durch Bürgschaften und besondere Refinanzierungen ab.
Im Gegensatz zu privaten Beteiligungsgesellschaften liegt die Obergrenze der Rendite bei öffentlichen Beteiligungsgesellschaften - oft auch Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) genannt -bei maximal zwölf Prozent pro Jahr.
Die direkte Beteiligung ist derzeit noch die Ausnahme. Die typische stille Beteiligung ist die Regel. Die Höhe der Beteiligung beginnt bei 50.000 Euro (Wunschhöhe ab 125.000 Euro) und endet bei 2,5 Millionen Euro.
Eine weitere Grenze liegt in der Höhe des vorhandenen Eigenkapitals im Unternehmen. Die öffentliche Beteiligung wird regelmäßig in so genannter Eigenkapitalparität vergeben. Dabei darf die öffentliche Beteiligung nicht höher sein als das vorhandene Eigenkapital. Die Laufzeit beträgt regelmäßig zehn Jahre. Die laufende Verzinsung wird jährlich bezahlt und am Ende der Laufzeit erfolgt die Rückzahlung in einem Betrag oder durch eine Tilgungsvereinbarung über maximal fünf weitere Jahre. Es gilt das Nominalwertprinzip.
Ob Existenzgründer oder sattelfester Unternehmer: Immer wieder stoßen Handwerker auf Kapital- und Finanzierungsprobleme. Hilfe könnten die MBG bieten. Hier finden Unternehmer Kapitalbeteiligungen zu attraktiven Konditionen, ohne gleich dem Erwartungsdruck so genannter Risikokapitalgeber unterworfen zu sein. Der Grund: die MBG sind nicht gewinnorientiert, sondern auf Mittelstandsförderung ausgerichtet.
● Kein Vergleich zu privaten Risikokapitalgebern
Mit typischen Anbietern von Risikokapital sind die MBG nicht zu vergleichen. Sie vergeben Kapital als typisch stille Beteiligung gegen ein jährliches Entgelt.
Die Beteiligung ist auf eine nominale Rückzahlung der Einlage ausgelegt. Die MBG verdient nicht am Zuwachs der stillen Reserven des Unternehmens.
Ein weiterer Vorteil der Beteiligungsprogramme liegt aus Sicht der Betriebe in der Stärkung der Eigenkapitalbasis.
Zudem werden Sicherheiten geschont, Finanzierungsspielräume erhöht und kompetente Beratungen angeboten.
● Ausblick
Die Akzeptanz alternativer Finanzierungsinstrumente steigt gerade im Mittelstand, der in Beteiligungskapital eine Alternative zum klassischen Bankkredit oder einen sinnvollen Zwischenschritt bei der Nachfolgeregelung erkennt.
Gleichzeitig nimmt der Anteil mezzaniner Kapitalmarktprodukte zu, die von Kreditinstituten vertrieben werden. Die Aufnahme eines typisch stillen Beteiligungspartners wie der MBG führt zu einer Verbesserung der Bilanzrelationen mit positiven Auswirkungen für den Mittelstand und die Kreditwirtschaft.
● MBG Leistungen im Überblick
Entscheidungsgrundlage für eine Beteiligung:
- Unternehmenskonzept mit Planbilanzen, Rentabilitätsrechnung, Umsatz-,
Ertrags- und Liquiditätsvorschau
- wirtschaftliche Verhältnisse und Persönlichkeit des Unternehmers
- Stellungnahme der Handwerkskammer
- Mitfinanzierung der Hausbank
Art der Beteiligung:
- in der Regel typische stille (Minderheits-)Beteiligungen
Kapitalverwendung:
- Sachanlage-Investitionen
Beteiligungshöhe:
- bei Programmen für Existenzgründer in der Regel rund 20.000 bis 150.000 Euro
- bei Mittelstandsprogrammen rund 50.000 bis fünf Millionen Euro
- für westdeutsche Bundesländer gilt Parität von Eigen- und Beteiligungskapital (1:1-Regel)
- Beteiligungskapital nur im Rahmen einer Mischfinanzierung
Sicherheiten:
- persönliche Haftung des Beteiligungsunternehmers
- keine dinglichen Sicherheiten
- Beteiligungen werden durch eine Bürgschaftsbank garantiert
Laufzeit:
- zehn Jahre in westdeutschen Bundesländern
- 15 Jahre in ostdeutschen Bundesländern
- vorzeitige Rückzahlung- teilweise mit Agio – möglich
Beteiligungsentgelt:
- keine Exitvergütung sondern jährliches Entgelt an MBG aus gewinnunabhängigem
und - abhängigem Anteil zuzüglich Garantieprovision und Bearbeitungsgebühr
- Effektivbelastung rund zehn Prozent pro Jahr
Rechenschaftslegung:
- in der Regel quartalsweise Berichterstattung
(betriebswirtschaftliche Auswertungen, Zwischenergebnisse)
- Besprechung des Jahresabschlusses
Mitsprache und Beratung:
- kein Eingriff in das operative Geschäft
- Beratung fast ausschließlich im Finanzbereich
Ausstieg:
- MBG ist nicht am Zuwachs stiller Reserven beteiligt.
- Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit zum Nominalwert.
● Antragsunterlagen
Mit dem Antrag auf öffentliche Beteiligung sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- aktuelle BWA inklusive Summen-/ Saldenliste
- Vorhabenbeschreibung
- Kapitalbedarfsermittlung
- Finanzierung
- Übersicht über Kapitaldienstverpflichtungen
Nach einer vorläufigen positiven Beurteilung wird ins Beteiligungsgespräch eingetreten. Hier werden alle Kosten und Verpflichtungen geprüft.