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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -C-

Sieben Schritte zu einer erfolgreichen Förderung

1. Schritt: Projetplanung

Jedes Projekt sollte von Anfang an sorgfältig geplant werden. Die einzelnen Schritte werden festgelegt und nacheinander bearbeitet.

2. Schritt: Überblick

In Deutschland gibt es zurzeit zwischen 1500 und 2000 Förderprogramme, die von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden können.
Zunächst werden Informationen benötigt, welche Programme für welche Projekte oder Regionen gültig sind.

3. Schritt: Fördervoraussetzungen

Wenn die Programme bekannt sind, die eventuell passen können, werden die Fördervoraussetzungen geprüft.
In den Richtlinien sind Bedingungen aufgeführt, die vollständig erfüllt werden müssen. 
Dann und nur dann ist eine Förderung aus dem entsprechenden Förderprogramm möglich.

4. Schritt: Detailplanung

Welche Förderprogramme sollen zur Finanzierung eines bestimmten Projektes eingesetzt werden?
Hier muss das Verhältnis einzelner Geldquellen stimmen. Es kommt auf die Kombination von Eigenkapital und einzelnen Förderprogrammen an. 
Pauschale Sätze und Grenzen lassen sich nicht nennen - sie hängen vom Einzelfall ab.
Außerdem dürfen bestimmte Fördermittel nur für bestimmte Zwecke eingesetzt werden.

5. Schritt: Der Antrag

Viele Anträge müssen bei den Geschäftsbanken gestellt werden, die dann die Weiterleitung an den Fördermittelgeber übernehmen. 
Es gibt jedoch auch zahlreiche andere Stellen, die Anträge auf Förderungen aus einzelnen Programmen annahmen - Einzelheiten ergeben sich aus der Richtlinie.

6. Schritt: Zeitverlust vermeiden

Bei unvollständig ausgefüllten Anträgen oder bei schlecht vorbereiteten Projektbeschreibungen oder Businessplänen sind Rückfragen erforderlich.
Im ungünstigen Fall können damit sogar Ablehnungen begründet werden.
Darum sollten sofort vollständige und aussagefähige Unterlagen eingereicht werden.

7. Schritt: Verträge

Bei fast allen Förderprogrammen gilt: Erst beantragen - dann mit dem Projekt beginnen und Verträge schließen. In einigen Fällen darf sogar erst begonnen werden, nachdem die Förderung bewilligt wurde.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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