Allgemeine Förderhinweise
Es gibt eine Reihe wichtiger Fördergrundsätze, die immer wieder falsch verstanden oder missachtet werden. An dieser Stelle sollen einige wichtige Grundsätze kurz beleuchtet werden.
● Investitionsbeginn
Förderanträge sind in der Regel vor der Durchführung des Investitionsvorhabens einzureichen. Andernfalls besteht keine Aussicht auf Förderung!
Sie sollten daher den Antrag stellen:
- bei Bauvorhaben
vor Beginn der Baumaßnahmen (erster Spatenstich, Errichtung des Bauzauns, Auftragsvergabe)
- bei der Anschaffung von Investitionsgütern
vor rechtsverbindlicher Bestellung
- bei personellen Maßnahmen
vor der Einstellung
Auch hier gibt es Ausnahmen wie beispielsweise die Ausbildungsplatzförderung des Landes Rheinland-Pfalz. In diesem Fall wird nachträglich gefördert, da zunächst die Schaffung des neuen Ausbildungsplatzes als Antragsgrundlage genommen werden muss.
● Rechtsanspruch
Auf die Gewährung von Mittel aus den öffentlichen Förderprogrammen besteht kein Rechtsanspruch, d. h. man kann keine Mittel auf dem Rechtsweg einklagen.
● Verwendungsnachweis
Die Verwendung der öffentlichen Mittel muss nach Abschluss der Maßnahme bezogen auf den Zeitpunkt des Einsatzes sowie der Höhe der Mittel nachgewiesen werden.
● Abruffristen
Die öffentlichen Finanzierungshilfen sind in der Regel an eine Abruffrist von 12 Monaten gebunden.
Erfolgt der Mittelabruf nicht innerhalb der Frist, wird die Bewilligung für nicht ausgezahlte Mittel unwirksam.
Eine Fristverlängerung ist nicht automatisch gegeben, sowohl die KfW als auch die landeseigenen Förderbanken (z.B. ISB Mainz) sehen eine Fristverlängerung als jeweilige Einzelentscheidung an. Eine Fristverlängerung ist unter Angaben der Gründe so rechtzeitig zu beantragen, dass die Geldgeber innerhalb der in der Zusage genannten Frist ihr Einverständnis erteilen können.
● Doppelförderung
Ein Projekt darf aus subventionsrechtlichen Gründen nicht gleichzeitig von mehreren Förderebenen gefördert werden.
In vielen Fällen ist es aber möglich, dass für das Vorhaben mehrere Finanzierungshilfen gleichzeitig in Anspruch genommen werden können.
Ob und in wie weit diese Möglichkeit besteht, ist im Einzelfall zu prüfen. Hier helfen Ihnen die IHK, HwK, ihre Hausbank oder die Wirtschaftsförderungsgesellschaften.