Navigation überspringen
WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -M-

Förderart: Öffentliche Bürgschaften

● Strukturierung 

Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird in allen vier Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht.

Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.

Es ist auch möglich, öffentliche Bürgschaften als "Rückversicherung" für auszureichende Bürgschaften und/ oder Garantien zu geben. Hierzu zählen beispielsweise die Mietbürgschaft, Ausführungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften und vieles mehr.

Öffentliche Bürgschaften bis circa 750.000 Euro werden von Bürgschaftsbanken, Bürgengemeinschaften und Kreditgarantiegemeinschaften vergeben. Darüber hinaus greifen dann die Landesbürgschaften. Bürgschaften werden innerhalb der Bundesländer, Haftungsfreistellungen (Kredit inklusive Garantie) werden auch bundes- und europaweit vergeben.

In immer mehr Bürgschaftsinstituten gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) zu beantragen. Dabei werden oftmals kleine Bürgschaftsbeträge im Vorfeld durch das Institut geprüft und zugesagt. Danach kann man sich die Bank suchen. Dies ist auch dann gut, wenn die Bürgschaft abgelehnt wird, weil nicht zwangsläufig die Bank auch absagt.

Einige Institute gewähren auch Bürgschaften gegenüber so genannten Nicht-Banken. Dies können Leasing-Gesellschaften (eigentlich Teilzahlungsbanken), Versicherungen oder normale Unternehmen sein. Leider gibt es hier bundesweit keine einheitliche Regelung.

● Ausfallbürgschaften zum Kredit 

Eine öffentliche Bürgschaft wird vergeben, wenn die Gesellschaft und die Eigentümer der Gesellschaft über keine ausreichenden Sicherheiten mehr verfügen. In den meisten Fällen müssen die Gesellschafter dem Bürgschaftsinstitut eine persönliche Schuldübernahme erklären.

Der § 18 KWG (Kreditwesengesetz) sieht eine Prüfung und Besicherung von Engagements über 250.000 Euro vor. Diese Prüfung darf nur unterlassen werden, wenn ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen oder eine Garantie vorliegt. Bei der öffentlichen Bürgschaft muss trotzdem eine Prüfung durch die Bank erfolgen. Die Antragstellung einer Bürgschaft ist ein zusätzlicher Aufwand, bei dem der Antragssteller ein Förderinstitut überzeugen muss, einen Teil des Risikos zu übernehmen. Beim Förderinstitut findet eine zusätzliche Kreditprüfung statt. Der Aufwand ist groß und eine Ablehnung möglich.

Das Antragsverfahren ist aufwendig. Dies liegt zum einen an den Antragsformularen - die je nach Bundesland variieren - und zum anderen an der oft geforderten gutachterlichen Stellungnahme. 

● Haftungsfreistellung 

Sind Kredit und Ausfallbürgschaft in einem Vertrag geregelt, dann nennt man diese Ausfallbürgschaft "Haftungsfreistellung".

Da bei der Haftungsfreistellung das Förderinstitut ebenfalls einen Teil des Finanzierungsrisikos übernimmt, findet hier jedoch eine detaillierte Prüfung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens statt. Eine Haftungsfreistellung gibt es für alle Kapitalformen.

● Ausfallbürgschaft zur Kapitalbeteiligung 

Ist der Kapitalgeber nicht im Unternehmen tätig und verfolgt er außer der Kapitalanlage im Unternehmen keine anderen wirtschaftlichen Interessen durch die Beteiligung, besteht die Möglichkeit, dass die Kapitalanlage im Unternehmen refinanziert, aber vor allem durch öffentliche Bürgschaften besichert werden kann.

Nicht selten reduziert sich das Risiko für den Kapitalgeber auf die Hälfte oder gar ein Viertel der investierten Summe.

● Zusammenfassendes Fazit 

Die öffentliche Bürgschaft kann Finanzierungen möglich machen, die sinnvoll und ohne diese Zusatzsicherheit nicht erlaubt oder erwünscht sind. Durch die öffentliche Bürgschaft entsteht ein Zusatzaufwand von einem Prozent p. a. und eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent. Zusätzlich muss sowohl eine Vorhabens-/ Projektbeschreibung als auch ein Geschäftsplan vorgelegt werden. 

Die Bürgschaft kann zur Rücksicherung von Versicherungsgarantien (beispielsweise bei Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) und bei Leasing (zum Teil direkt an die Leasinggesellschaft) eingesetzt werden.

Das Risiko der Ablehnung des Antrages ist hoch. Mit der Unzulänglichkeit der Unterlagen zum Antrag steigt das Ablehnungsrisiko stärker als bei jeder anderen Förderung. Es sollten keine Angaben gemacht werden, die nicht faktisch belegt werden können. Ansonsten sollte mit nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden.

Die öffentliche Bürgschaft ist die Besicherungshilfe bei Betriebsmitteldarlehen, ob nun als Tilgungs- oder Kontokorrentdarlehen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

Vielleicht auch interessant?

90 Millionen Euro für innovative Unternehmen

Das Land Rheinland-Pfalz startet ab sofort mit zwei neuen Förderprogrammen

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -A-

- Was sind „Öffentliche Fördermittel“? -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -B-

- Die Beantragung von Fördermitteln -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -C-

- Sieben Schritte zu einer erfolgreichen Förderung -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -D-

- Die öffentlichen Förderregeln der EU -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -E-

- Allgemeine Förderhinweise -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -F-

- Was wird überhaupt gefördert? -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -G-

- Förderart: Zuschuss -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -H-

- Förderart: Eigenkapitalersatz -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -I-

- Förderart: Öffentliche Beteiligung -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -J-

Förderart: Nachrangdarlehen.

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -K-

- Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung -

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -L-

Förderart: Förderdarlehen.

Gründerpreis "Pioniergeist"

Pionier - französisch für „Wegbereiter, Bahnbrecher“

Landesförderprogramm „Effizienzsteigerung gewerblicher Unternehmen“ (EffInvest)

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb.

Neues Förderprogramm

Ab sofort startet ein neues touristisches Förderprogramm „Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe“ für Restaurants, Campingplätze und Hotels.

Wettbewerb SUCCESS

Einzelprämien bis zu 15.000 Euro

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -A-

Allgemeines zur EU-Förderung

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -B-

EU-Antragstellung

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -C-

Die zwanzig wichtigsten Fragen rund um die EU-Förderung

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -D-

Hilfen und Informationen

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -E-

EU-Förderung ja, oder lieber doch nicht?