Förderart: Öffentliche Bürgschaften
● Strukturierung
Öffentliche Bürgschaften sind Finanzierungsergänzungen. Die öffentliche Bürgschaft wird in allen vier Förderbereichen gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht bei Investitionsdarlehen und Kapitalbeteiligungen. Hierbei werden die Risiken des Kapitalgebers reduziert, was bei Bürgschaften im Vordergrund steht.
Die reinste Form ist die öffentliche Bürgschaft zu einer Darlehens- beziehungsweise Kreditvereinbarung als Sicherheitenersatz. Die häufigste Form ist die Ausfallbürgschaft. Bei Darlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft (Refinanzierung und Bürgschaft vom gleichen Förderinstitut) nennt man dies Haftungsfreistellung.
Es ist auch möglich, öffentliche Bürgschaften als "Rückversicherung" für auszureichende Bürgschaften und/ oder Garantien zu geben. Hierzu zählen beispielsweise die Mietbürgschaft, Ausführungsgarantien, Gewährleistungsbürgschaften und vieles mehr.
Öffentliche Bürgschaften bis circa 750.000 Euro werden von Bürgschaftsbanken, Bürgengemeinschaften und Kreditgarantiegemeinschaften vergeben. Darüber hinaus greifen dann die Landesbürgschaften. Bürgschaften werden innerhalb der Bundesländer, Haftungsfreistellungen (Kredit inklusive Garantie) werden auch bundes- und europaweit vergeben.
In immer mehr Bürgschaftsinstituten gibt es die Möglichkeit, eine Bürgschaft ohne Bank (BoB) zu beantragen. Dabei werden oftmals kleine Bürgschaftsbeträge im Vorfeld durch das Institut geprüft und zugesagt. Danach kann man sich die Bank suchen. Dies ist auch dann gut, wenn die Bürgschaft abgelehnt wird, weil nicht zwangsläufig die Bank auch absagt.
Einige Institute gewähren auch Bürgschaften gegenüber so genannten Nicht-Banken. Dies können Leasing-Gesellschaften (eigentlich Teilzahlungsbanken), Versicherungen oder normale Unternehmen sein. Leider gibt es hier bundesweit keine einheitliche Regelung.
● Ausfallbürgschaften zum Kredit
Eine öffentliche Bürgschaft wird vergeben, wenn die Gesellschaft und die Eigentümer der Gesellschaft über keine ausreichenden Sicherheiten mehr verfügen. In den meisten Fällen müssen die Gesellschafter dem Bürgschaftsinstitut eine persönliche Schuldübernahme erklären.
Der § 18 KWG (Kreditwesengesetz) sieht eine Prüfung und Besicherung von Engagements über 250.000 Euro vor. Diese Prüfung darf nur unterlassen werden, wenn ausreichend Sicherheiten zur Verfügung stehen oder eine Garantie vorliegt. Bei der öffentlichen Bürgschaft muss trotzdem eine Prüfung durch die Bank erfolgen. Die Antragstellung einer Bürgschaft ist ein zusätzlicher Aufwand, bei dem der Antragssteller ein Förderinstitut überzeugen muss, einen Teil des Risikos zu übernehmen. Beim Förderinstitut findet eine zusätzliche Kreditprüfung statt. Der Aufwand ist groß und eine Ablehnung möglich.
Das Antragsverfahren ist aufwendig. Dies liegt zum einen an den Antragsformularen - die je nach Bundesland variieren - und zum anderen an der oft geforderten gutachterlichen Stellungnahme.
● Haftungsfreistellung
Sind Kredit und Ausfallbürgschaft in einem Vertrag geregelt, dann nennt man diese Ausfallbürgschaft "Haftungsfreistellung".
Da bei der Haftungsfreistellung das Förderinstitut ebenfalls einen Teil des Finanzierungsrisikos übernimmt, findet hier jedoch eine detaillierte Prüfung der Ertragsfähigkeit des Unternehmens statt. Eine Haftungsfreistellung gibt es für alle Kapitalformen.
● Ausfallbürgschaft zur Kapitalbeteiligung
Ist der Kapitalgeber nicht im Unternehmen tätig und verfolgt er außer der Kapitalanlage im Unternehmen keine anderen wirtschaftlichen Interessen durch die Beteiligung, besteht die Möglichkeit, dass die Kapitalanlage im Unternehmen refinanziert, aber vor allem durch öffentliche Bürgschaften besichert werden kann.
Nicht selten reduziert sich das Risiko für den Kapitalgeber auf die Hälfte oder gar ein Viertel der investierten Summe.
● Zusammenfassendes Fazit
Die öffentliche Bürgschaft kann Finanzierungen möglich machen, die sinnvoll und ohne diese Zusatzsicherheit nicht erlaubt oder erwünscht sind. Durch die öffentliche Bürgschaft entsteht ein Zusatzaufwand von einem Prozent p. a. und eine Bearbeitungsgebühr von einem Prozent. Zusätzlich muss sowohl eine Vorhabens-/ Projektbeschreibung als auch ein Geschäftsplan vorgelegt werden.
Die Bürgschaft kann zur Rücksicherung von Versicherungsgarantien (beispielsweise bei Erfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften) und bei Leasing (zum Teil direkt an die Leasinggesellschaft) eingesetzt werden.
Das Risiko der Ablehnung des Antrages ist hoch. Mit der Unzulänglichkeit der Unterlagen zum Antrag steigt das Ablehnungsrisiko stärker als bei jeder anderen Förderung. Es sollten keine Angaben gemacht werden, die nicht faktisch belegt werden können. Ansonsten sollte mit nachvollziehbaren Wahrscheinlichkeiten gearbeitet werden.
Die öffentliche Bürgschaft ist die Besicherungshilfe bei Betriebsmitteldarlehen, ob nun als Tilgungs- oder Kontokorrentdarlehen.