Die Beantragung von Fördermitteln.
Quellen
In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von
♦ der EU,
♦ vom Bund oder von den einzelnen
♦ Bundesländern
aufgelegt wurden.
● Europäische Union
Bei den EU-Mitteln wird zwischen Förderungen unterschieden, die direkt bei den Organen der EU in Brüssel beantragt werden und Förderungen, bei denen die EU ein Rahmenkonzept vorgibt.
Die in Brüssel zu beantragenden Mittel erfordern häufig ein kompliziertes Antragsverfahren; teilweise müssen hier wissenschaftlich fundierte, sehr umfangreiche Anträge in drei verschiedenen Sprachen eingereicht werden.
Dafür werden bei Annahme des Antrags in einigen Fällen Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
● Bund
Die Bundesprogramme werden vom Bund aufgelegt und müssen dort bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden.
Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der KfW Mittelstandsbank gewährt werden.
Diese Programme können nicht direkt bei der KfW bzw. KfW Mittelstandsbank beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet (Hausbankprinzip).
Auch die meisten Programme zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gehören zu den Bundesprogrammen. In vielen Fällen ist hier die Bundesagentur für Arbeit federführend. Ansprechpartner für die individuelle Antragstellung sind dann überwiegend die regionalen Agenturen für Arbeit.
Darüber hinaus vergibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle direkt Fördermittel an KMUs.
Hier und da werden auch einzelne Fördermittel durch die Bundesministerien direkt vergeben.
● Bundesländer
Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien.
Die wichtigste Stelle in Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank in Mainz.
Einige Landesprogramme werden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind (z.B. Denkmalpflege in den Kreisverwaltungen in RLP).
Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halb-öffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind.
Fazit:
Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können.
Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden.
Außerdem differieren die Antragsverfahren je nach Programm.
Aus diesem Grund sollten nach der individuellen Analyse der Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden.