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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -A-

Was sind „Öffentliche Fördermittel“?

Öffentliche Fördermittel sind Zuwendungen des Staates, die der Staat vergibt, um bestimmte politische und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. 

Es handelt sich also nicht um finanzielle Geschenke, sondern der Empfänger hat vorgegebene Kriterien zu erfüllen. 

Um öffentliche Fördermittel zu erhalten, ist also erst einmal festzustellen, ob die Richtlinien für den Einzelfall zutreffen. Dazu muss man wissen, welche Fördermittel es zu welchen Bedingungen gibt.

In Deutschland gibt es zurzeit zwischen 1.500 und 2.000 verschiedene Förderprogramme, durch die unterschiedliche Personen, Unternehmen, Institutionen oder Regionen unterstützt werden sollen.

Gründe für den Einsatz von Fördermitteln

Alle öffentlichen Fördermittel werden eingesetzt, damit politisch gewollte Ziele erreicht werden. 

Es handelt sich somit nicht um Geschenke. 

Der Staat formuliert Bedingungen, wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann der Empfänger Fördermittel in Anspruch nehmen. 

● Arbeitsplätze

In der politischen Diskussion nimmt der Arbeitsmarkt einen breiten Raum ein. 

Dazu gehören die Erhaltung von Arbeitsplätzen in bestehenden Unternehmen und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen sowohl in schon bestehenden Unternehmen als auch in neu zu gründenden Unternehmen (Existenzgründungen). 

Die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen wird durch Zuschüsse für neue Arbeitsplätze oder durch bessere Kreditkonditionen für entsprechende Unternehmen gefördert.

● Regionen

Einige Förderungen werden zur Unterstützung bestimmter Regionen gewährt - für Investitionen in Verbindung mit neu zu schaffenden Arbeitsplätzen gibt es in den neuen Bundesländern erheblich günstigere Konditionen als in weiten Teilen der alten Bundesländer.

● Unternehmensnachfolge

Andere Förderprogramme können bei der Gründung neuer Unternehmen oder bei der Sicherung bestehender Unternehmen im Rahmen der Unternehmensnachfolge eingesetzt werden.

Hier werden Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder auch Bürgschaften beantragt, um Investitionen, Innovationen oder die Anpassung an geänderte Marktgegebenheiten durchzuführen. In den meisten Fällen ist die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen oder zumindest die Sicherung der bestehenden Arbeitsplätze eine Voraussetzung für die Gewährung der Mittel.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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