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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Wissenswertes zur EU-Förderung für kleine und mittlere Unternehmen -A-

Allgemeines zur EU-Förderung

Gegenwärtig gibt es mehr als 150 Programme mit unterschiedlichen Zielen und Adressaten. Einige unterstützen Unternehmen mittelbar, etwa durch allgemeine Hilfen bei der Erschließung ausländischer Märkte. Andere bieten KMU direkte Fördermaßnahmen an.

● Direkte Förderprogramme 

Sie bestehen in der Regel aus einem finanziellen Zuschuss, günstigen Darlehen oder Sicherheitsleistungen, wie etwa KMU-Bürgschaften, welche Unternehmen zu einer besseren Kreditlinie verhelfen. Die übliche Förderung ist ein Zuschuss von bis zu 50 % der Projektkosten.

Die für KMU wichtigsten direkten Förderprogramme liegen zurzeit in den Bereichen Umweltschutz, Verkehr, F+E sowie berufliche Ausbildung und Qualifizierung:

- Das Umweltprogramm LIFE + finanziert Projekte zu den Themen Klimawandel,
   Natur und Artenreichtum, Umwelt und Gesundheit sowie nachhaltige Nutzung von
   Ressourcen

- Intelligente Energie für Europa fördert Vorhaben zu erneuerbaren Energien und 
   Energieeffizienz

- Marco Polo unterstützt Projekte des kombinierten Güterverkehrs, mit dem Ziel
   einer Entlastung der Straßen

- Das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung 
   finanziert eine Reihe von Programmen zur europäischen Spitzenforschung und 
   Spitzentechnologie

- Leonardo da Vinci bezuschusst Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der 
   beruflichen Ausbildung und Qualifizierung

Die Teilnahme an diesen Programmen setzt ein Unternehmensvorhaben jenseits des normalen Tagesgeschäftes voraus. Es handelt sich um ein Projekt, das außergewöhnlich innovativ ist und möglichst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit anderen Partnern sucht. Es erzeugt einen „europäischen Mehrwert“, also einen übergeordneten Nutzen und wirkt nachhaltig; d. h., seine Ergebnisse sind übertragbar und können von anderen verwendet werden.    

● Indirekte Förderprogramme 

Im Rahmen der EU-Strukturfonds eignet sich für KMU-Projekte besonders der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er fördert die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, lokale Entwicklungsprojekte, Infrastrukturmaßnahmen und Umweltinvestitionen. Dabei gilt das Ordnungsprinzip. Unternehmen müssen dort ansässig sein, wo sie Förderung beantragen. Die Ausgestaltung der Beihilfeprogramme liegt im Einzelnen beim Bund, den Ländern und den Regionen selbst.

● Was Unternehmen vorher wissen sollten 

- Die EU fördert nie 100 % der Projektkosten. Je nach Programm liegt die 
   Förderhöhe zwischen 30 % und 50 %, in Ausnahmefällen bis 75 % der 
   Gesamtkosten 

- Die Projekte unterliegen genauen technischen und finanziellen Formvorschriften
   sowie einer strengen Evaluierung

- Bewerbungsunterlagen müssen rechtszeitig eingereicht werden! Nachfristen 
   werden nicht gewährt

- Projekte müssen innovativ sein und über den aktuellen Stand der Technik oder
   den aktuellen Stand der Technik oder den aktuellen Entwicklungsstand in ihrem 
   Bereich hinausgehen

- Die Mittelvergabe erfolgt meist infolge der Veröffentlichung von Ausschreibungen 
   (calls for tenders) oder Aufrufen zur Einreichung bzw. Interessenbekundungen
   (calls for proposals). Die Publikation erfolgt je nach Einreichstelle im Amtsblatt der 
   Europäischen Union, in den Mitteilungsblättern der Landesregierungen, auf der 
   Internet-Seite der EU-Kommission oder in der EU-Ausschreibungsdatenbank

-  Projekte müssen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Hinblick auf die
    Umwelt, die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und die Wahrung der
    Chancengleichheit leisten

- Besonders zu beachten ist, dass die Vorbereitung für die Beantragung von
   Mitteln für ein EU-gefördertes Projekt sehr frühzeitig zu beginnen hat. Zwischen
   Beantragung und erster Auszahlung liegen mindestens sechs Monate aufgrund 
   der umfassenden Auswahlverfahren

● Voraussetzungen für den Erhalt von EU-Mitteln 

- Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (in manchen Fällen ein Partner, 
   meist jedoch mindestens zwei andere europäische Partner)

- Verfolgung von Projekten, die zukunftsträchtig sind und einen Mehrwert für die
   EU darstellen 

- Beachtung der so genannten „Nachhaltigkeit“ (zukunftsgerichtete, innovative 
   Projekte, die neue Perspektiven für die EU eröffnen)

- Umweltfreundlichkeit

- Neue Inhalte und Methoden sollen umgesetzt werden, dabei soll die Umsetzung
   der Projekte im Vordergrund stehen

- Arbeitsplätze sollen gesichert oder ausgebaut werden

- Internationalisierung/ Europäisierung des Unternehmens anstreben

- Wille zu Kooperation und Partnersuche

- Betriebswirtschaftliche Kalkulation nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen
   Doppelten Buchführung

● Wichtige Info-Datenbanken der EU 

Die EU bietet über die beiden Dienste ECHO und EUROBASES laufend aktualisierte Oneline-Informationen, die auch für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung sind. Folgende Datenbanken sind für die KMUs von besonderem Interesse:

  • ► ECHO-Datenbanken

Zugang und Vertrieb über: European Commission Horst Organisation (ECHO) in Luxemburg

- TED                    : Hier findet man Ausschreibungen im öffentlichen Auftragswesen
                                   aus dem Supplement S des Amtsblattes der EU. Die Infos sind
                                   mehrsprachig und werden täglich aktualisiert

- I´M Guide       : Hier erhält man Informationen über Datenbanken, Info-Anbieter,
                                   Datenbankproduzenten und CD-Rom-Anbieter. Die mehrsprachige
                                   Infoquelle wird 14-tägig aktualisiert

- CORDIS           : Diese Datenbank erhält die F+E-Programme der EU; u . a. Inhalte,
                                    Projekte, Info-Stellen, Partner, Ausschreibungen und Ergebnisse
                                    (nur auf Englisch verfügbar)

- ELISE                 : Über dieses EU Informationsnetz für örtliche Beschäftigungs-
                                    initiativen kann ein Informations-Erfahrungsaustausch und eine
                                    Kooperation von verschiedenen Partnern, Regionen und Ländern
                                    sichergestellt werden. Die Informationen werden vierteljährlich
                                    aktualisiert und sind nur in Englisch und französisch verfügbar

  • ► EUROBASIS-Datenbanken

Zugang und Vertrieb über EUR-OP (Amt für amtliche Veröffentlichungen der EU) in Luxemburg (Tel. 0035-2-292942053)

- Rapid                  : Diese Datenbank enthält Pressemitteilungen der EU-Kommission. 
                                     Die Aktualisierung der englischen und französischen Texte erfolgt 
                                     im Zwei-Stundenrhythmus 

- ABEL                    : Hier sind die Amtsblätter der EU und zwar die Serien C 
                                     (Mitteilungen und Bekanntmachungen) und L (Rechtsvorschriften) 
                                     abrufbar

● Allgemeine Förderkriterien

Es gibt keine einheitliche Systematik in der europäischen Förderprogrammatik. Es sind aber folgende allgemeine Grundsätze feststellbar:

Werden diese Grundsätze im Rahmen des Projektantrages nicht hinreichend erfüllt, hat das Projekt keine Aussicht auf Bewilligung!!!!

► Kriterium: Kofinanzierung 

Die EU-Förderung ist Hilfe zur Selbsthilfe, d. h. der Antragsteller muss sich an der Gesamtfinanzierung angemessen beteiligen.

Die meisten EU-Förderprogramme gewähren für Investitionen oder Projekte keine Vollfinanzierung, sondern verlangen den Einsatz weiterer Finanzierungsquellen außerhalb der EU-Institutionen von bis zu 50 % des gesamten Investitions- oder Projektvolumens. 

Kofinanzierung ist somit Voraussetzung für die Erteilung eines Bewilligungsbescheides. Eine Förderung kommt mithin nur zustande, wenn sich die genannten Institutionen an der Finanzierung beteiligen. 

Der Teil, der aus anderen Finanzierungsquellen stammen soll, wird Kofinanzierung genannt. 

Die Kofinanzierung kann auch durch Sachleistungen erfolgen.

EU-Fördergelder können nicht mit anderen EU-Mitteln kofinanziert werden. 

► Kriterium: Transnationalität 

Die EU-Förderung sieht bestimmend eine Projektzusammenarbeit mit passenden Einrichtungen und Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten vor.

Ziel ist der grenzüberschreitende Austausch von Verfahren, Methoden, Sachkenntnisse und Erfahrungswerten.

Ein reiner Infoaustausch reicht aber nicht aus, sondern es müssen konkrete Maßnahmen wie Entwicklung, Seminare, Konferenzen und Arbeitsaufenthalt realisiert werden.

► Kriterium: Europäische Dimension und europäischer Mehrwert 

Die Europäische Dimension ist nirgendwo eindeutig definiert.

Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, dass das Projekt über rein regionale oder nationale Interessen hinausgeht.

Gegenstand der Förderung muss einen unmittelbaren praktischen Nutzen haben und muss möglichst vielen Unionsbürgern zugänglich gemacht werden. (Dissiminationspflicht) 

► Kriterium: Innovation 

EU-Förderung ist reine Innovationsförderung!

„ Entwicklung und Umsetzung neuartiger Ideen .…in Bezug auf Inhalte, Methoden, Materialien Kooperationsformen ....im Fachgebiet, in der Projektregion oder in der Arbeit mit einer Zielgruppe“.

Der Antragsteller definiert selbst, was „innovativ “ an seinem Projekt ist.

Das Projektergebnis oder Teile des Projektes müssen aber letztendlich auf europäischer Ebene neuartig sein.

► Kriterium: Konzentration 

Konzentration bedeutet, dass die EU-Mittel zweckgebunden sind und nur für den Bewilligungszweck verausgabt werden dürfen. 

►Kriterium: Verbreitung und Transfer 

Der Antragsteller ist verpflichtet zur Verbreitung der Projekterfahrungen und Ergebnisse. Diese Verbreitung kann durch Konferenzen, Seminare, Dokumentationen, Internet etc. erfolgen. 

Ein Verbreitungs- und Transferplan ist für die Antragstellung erforderlich!!!

► Kriterium: Akteursvielfalt 

Ein Projekt wird nur dann gefördert, wenn möglichst viele nationale und internationale Akteure eingebunden werden. 

Die Einbindung der themenrelevanten Akteure muss dabei strukturiert erfolgen.

Des Weiteren muss jeder Partner seine Fachkompetenz nachweisen!!!!

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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