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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -D-

Die öffentlichen Förderregeln der EU

Spricht man von öffentlichen Fördermitteln, so spricht man eigentlich von Subventionen. Spricht man von Subventionen, so ist Brüssel als oberster Wettbewerbshüter nicht weit!!!
In der Tat gibt es klare von der EU vorgegebene Spielregeln.

1. Regel: Zuständigkeit

Hier gibt es eine klare Hierarchie, die da lautet:

  • Dort, wo Brüssel fördert, darf kein EU-Mitgliedsland fördern, es sei denn, es wird von Brüssel erlaubt.
  • Dort, wo Brüssel nicht fördert, kommt zunächst, dies gilt für Deutschland, die Bundesebene zum Tragen.
  • Dort, wo die Bundesebene Lücken lässt bzw. es erlaubt, darf die Landesebene fördern.
  • Dort, wo die Landesebene nicht fördert bzw. es erlaubt, dürfen die Kommunen, vielerorts die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, fördern.

2. Regel: Wer darf gefördert werden

Es dürfen nur kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, die folgenden Bedingungen erfüllen:

Kleinstunternehmen

- Zahl der Beschäftigten: bis 9 Mitarbeiter und
- Umsatz €/Jahr: bis 2 Millionen oder
- Bilanzsumme €/Jahr: bis 2 Millionen

Kleine Unternehmen

- Zahl der Beschäftigten: bis 49 Mitarbeiter und
- Umsatz €/Jahr: bis 10 Millionen oder
- Bilanzsumme €/Jahr: bis 10 Millionen

► Mittlere Unternehmen

- Zahl der Beschäftigten: bis 249 Mitarbeiter und
- Umsatz €/Jahr: bis 50 Millionen oder
- Bilanzsumme €/Jahr: bis 43 Millionen

3. Regel: Subventionsgrenze

Jedes nationale Förderprogramm ist der EU-Kommission zur Freigabe vorzulegen. In Brüssel wird entschieden, ob es sich bei der öffentlichen Hilfe um eine Subvention oder um ein normales Kapitalmarktdarlehen handelt.
Die Entscheidungen sind sehr fließend und oftmals ökonomisch nicht nachvollziehbar. So kann es sein, dass zwei gleichartige Förderhilfen unterschiedlich eingestuft werden.

4. Regel: „De Minimis Regel“

Grundsätzlich dürfen die öffentlichen Förderprogramme den Wettbewerb nicht nachhaltig verzerren. 
Aus diesem Grund darf ein einzelnes Unternehmen innerhalb von drei Jahren insgesamt nicht mehr als 200.000 € an Subventionen erhalten.

Mit anderen Worten:

  •  Der höchste Zuschuss beträgt maximal 300.000 €.  
  •  Bei Förderdarlehen wird über eine mathematische Formel, die die Laufzeit, Zinsverbilligung,
     tilgungsfreie Jahre u. v. m. berücksichtigt, ein Subventionswert ermittelt. 

In der Regel können deutsche Unternehmen die in den Förderprogrammen ausgewiesenen Kredithöchstgrenzen voll ausschöpfen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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