Regionalförderung RLP wieder aktiv
Ab sofort können wieder Antrag nach dem Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) gestellt werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden.
Unterstützt wird bei kleinen und mittleren Unternehmen
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte und die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Weitere Einzelheiten unter: https://isb.rlp.de/foerderung/154.html (öffnet in neuem Fenster)
Quelle: www.isb.rlp.de