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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -L-

● Definition „Förderdarlehen“ 

Das zinsgünstige Darlehen ist ein ergänzendes Mittel in der Förderung von Unternehmen. Sehr oft wird es mit anderen Förderarten kombiniert. 

Der Vorteil des zinsgünstigen Darlehens liegt zum einen in der günstigen Kondition für langfristige Finanzierungen und zum anderen in der Möglichkeit der sofortigen Tilgung ohne Zusatzkosten

Es wird für alle vier Förderanlässe gewährt, jedoch liegt das Hauptgewicht in den Bereichen der Mittelstands- und Personenförderung.

● Strukturierung 

Die öffentlichen Darlehen werden für Investitionen und Betriebsmittel gewährt. 

Dabei gibt es Darlehen, die nur für einen der beiden Bereiche der Kapitalbindung vergeben werden und solche, die in der Annahme einer Investition auch für Betriebsmittel verwendet werden können.

Weiterhin kann man zwischen Darlehen mit und ohne Verwendungsnachweis unterscheiden.

● Investitionsdarlehen 

Investitionsdarlehen werden für die Schaffung von Anlagevermögen und die Finanzierung der Teile des Umlaufvermögens gewährt, die dem festen Bestand zugeordnet werden, wie beispielsweise das Warenlager, das nicht im Umlauf ist, sondern zur Sicherung der Betriebsfunktion notwendig ist.

Im Rahmen der Investitionsförderung werden gerade mittelständische Unternehmen mit Investitionsdarlehen unterstützt. Dies ist die mit Abstand einfachste Form der Förderung und ersetzt die um rund 1,5 Prozent p. a. teureren Bankdarlehen.

Zusätzlich gibt es sehr günstige Darlehen, die in bestimmten Regionen vergeben werden. Diese werden entweder aus dem ERP-Fonds auf Bundesebene vergeben oder aus den Landesgeldern. Diese Darlehen sind meist drei Prozent p. a. unterhalb der Marktkonditionen.

Investitionsdarlehen werden banküblich besichert. Der Vorteil dieser Förderdarlehen liegt allein in dem Zinspreis und der Rückzahlungskondition. (Laufzeit bis 30 Jahre und endfällige Darlehen bis 20 Jahre sind möglich).

● Betriebsmitteldarlehen 

Betriebsmittel sind Gelder, die im Rahmen des laufenden Geschäftsprozesses benötigt werden.

Betriebsmittelkredite finanzieren somit einen Teil des Umlaufvermögens. Hierzu zählen das Warenlager im Umlauf, die Forderungen und die angearbeiteten aber nicht fertig gestellten Leistungen.

Öffentliche Betriebsmitteldarlehen haben Laufzeiten bis zu sechs Jahren und werden in diesem Zeitraum getilgt. Die Konditionen liegen gut drei Prozent p. a. unterhalb den Kontokorrentkonditionen.

● Investitionsdarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln 

Daneben gibt es die Darlehen mit Investitionskreditcharakter, die als Darlehen ohne Verwendungsnachweis vergeben werden. Hierbei treten andere Gründe in den Vordergrund als die Investition, wie beispielsweise die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Diese Darlehen sind sehr günstig und haben meist eine Laufzeit von zehn Jahren mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit. Die Konditionen liegen teilweise erheblich unter dem Marktzins. Die Besonderheit ist hierbei, dass durch die Einsparung der Zinszahlungen gegenüber dem Kontokorrent ein großer Teil der Tilgung aus der Zinsersparnis aufgebracht werden kann.

Da kein Verwendungsnachweis geführt werden muss, können diese Darlehen tatsächlich auch zur Finanzierung der Kapitalbindung in Strukturen des Unternehmens verwendet werden. Der Anlaufverlust ist eine dieser Kapitalbindungen.

● Kombination mit Ausfallbürgschaft 

Förderdarlehen können mit Ausfallbürgschaften kombiniert werden. Die Ausfallbürgschaft mit separatem Antrag beläuft sich auf 50 bis 80 Prozent des jeweiligen Kreditbetrages.

Es gibt Förderdarlehen mit integrierter Ausfallbürgschaft, so genannten Haftungsfreistellungen

Hierbei wird die finanzierende Bank anteilig von der Haftung gegenüber dem Förderinstitut befreit. Diese Haftungsfreistellung beläuft sich auf 40 bis 100 Prozent, je nach Förderdarlehen.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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