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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -J-

Förderart: Nachrangdarlehen 

● Definition „Nachrangdarlehen“ 

Nachrangdarlehen sind Darlehen, die mit einem Rangrücktritt hinter andere Zahlungsverpflichtungen versehen sind. Sie kommen somit im Rahmen einer Verwertung des Unternehmensvermögens in der Rangfolge erst nach allen Bank- und Lieferantenverbindlichkeiten. Das Nachrangdarlehen wird jedoch vor den Gesellschafterdarlehen bedient.

Die Besonderheit des Nachrangdarlehens ist in der Regel die fehlende Bürgschaft der Gesellschafter gegenüber dem Kapitalgeber. Somit kommt der Vorbereitung auf die Beschaffung eine besondere Bedeutung zu, da die Kapitalgeber eine tiefere Prüfung des Unternehmens wünschen, bevor diese Mittel bereitgestellt werden.

● Verwendung: Kosten oder Investition oder beides?

Wie so oft in der Förderung wird zwischen der Förderung von Kosten und Investitionen unterschieden. 

Die Förderung mit Nachrangdarlehen kann nur auf folgende Arten erfolgen: 

- Es werden nur die Investitionen gefördert.
- Es werden Investitionen gefördert und es gibt einen pauschalen Aufschlag für Nebenkosten.
- Es werden sowohl Kosten als auch Investitionen gefördert.
- Es werden nur die Kosten gefördert. Verwendete Anlagegüter werden im  Rahmen der Nutzung gefördert,
   das heißt nur solange die Förderung läuft.

Zuerst wird die Frage des Nutzens von Nachrangmitteln für das Unternehmen durch die Frage beeinflusst, wofür die Mittel im Betrieb verwendet werden.

Die Gestaltungsweise ist vielfältig. Wenn das Unternehmen beispielsweise immer wieder eigene Entwicklungen betreibt und diese Entwicklungskosten im Vorfeld erfasst, kann eine Förderung möglich gemacht werden. Auch wenn entschieden wurde, dass solche Entwicklungskosten aus den eigenen Mitteln betrieben werden, kann die Beantragung zu einer Veränderung der Finanzierungsstruktur im Unternehmen führen. So können beispielsweise die Lieferantenverbindlichkeiten zurückgefahren und gegebenenfalls zusätzliche Einsparungen erreicht werden (Skonto, Anzahlungsbonus usw.). 

Ein Nachrangdarlehen ist eine Darlehensform, bei dessen Beantragung keine Sicherheiten erforderlich sind. So kann die begleitende Bank diese Gelder zusätzlich bereitstellen, ohne dass sie ein zusätzliches Obligo eingeht.

Die Zinsen für Nachrangdarlehen sind in der Regel höher als für Bankenkredite, da sie im Falle einer Insolvenz nachrangig bedient werden. In der Gegenrechnung muss die Ersparnis beziehungsweise der Mehrertrag der zusätzlich möglichen Umsätze größer sein, als die zusätzlichen Kosten. In jedem Fall sind geförderte Nachrangdarlehen billiger als die üblichen Konditionen für Kontokorrentkredite, vor allem dann, wenn die Konditionen dieser Kontokorrentkredite unverhandelt sind.

Nachrangdarlehen erfüllen eine eigenkapitalnahe Funktion. Es kann eine insgesamt höhere Bonität des Unternehmens erreicht werden. Im Zuge der risikoorientierten Kreditvergabe der Banken durch Basel II erleichtert dies insbesondere auch den Zugang zu weiteren Finanzmitteln.

Nachrangdarlehen sind die schwächste Form des Mezzaninekapitals.

Eine Verlustteilnahme findet nicht statt. Eine Gewinnbeteiligung ist möglich aber nicht zwingend. Aus Sicht des Darlehensnehmers hat das Nachrangdarlehen den Charakter einer rein schuldrechtlichen Finanzierung. Gesellschafter- oder gar Eigentümerrechte werden in keiner Weise tangiert.

Nachrangdarlehen gehören zu den rückzahlbaren und nicht zu besichernden Fördermitteln. Hierzu zählen auch öffentliche Beteiligungen und Eigenkapitalersatz.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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