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WFG Wiki / Fördermittel und Wettbewerbe

Das 1 x 1 der öffentlichen Förderung -H-

Förderart: Eigenkapitalersatz

Steht das Unternehmen auf einem ausreichenden Fundament?

Die Relation von eingesetztem Eigenkapital zu den eingegangenen unternehmerischen Risiken ist ein "Schlüsselwert" für alle Kapitalgeber. Als Hilfsgröße wird immer die Eigenkapitalquote des Unternehmens genannt. 

Als Grundregel gilt, dass mit der Eigenkapitalquote auch die Bereitschaft der Geldgeber wächst, sich an der Finanzierung des Unternehmens zu beteiligen. Ab einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent lässt dieser Effekt jedoch merklich nach, eine Eigenkapitalquote von mehr als 40 Prozent steigert die Bereitschaft zur Finanzierung kaum noch.

Die Frage der richtigen Höhe der Eigenkapitalfinanzierung ist immer auch eine Frage des tatsächlich eingegangenen Risikos. Nach der betriebswirtschaftlichen Regel soll das Eigenkapital mindestens einen Euro größer sein, als die Summe aller in Euro berechneten eingegangenen Risiken. 

● Definition „Eigenkapital“ 

Eigenkapital entsteht durch die Einlage eines Gesellschafters in dessen Unternehmen. Bilanziell wird das Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen und ist somit Teil der Finanzierung des Unternehmens. Typisch für Eigenkapital ist, dass es unbefristet dem Unternehmen zur Verfügung steht. Eventuell mögliche Rückzahlungsverpflichtungen sind eingeschränkt. Seine primäre Funktion ist, dass es zur Verlustdeckung herangezogen werden kann (Haftungsfunktion). 

 ● Wesentliche Merkmale des Eigenkapitals

- unbegrenzte Laufzeit
- keine festen Verzinsungsansprüche
- nachrangige Bedienung bei der Liquidation
- für alle Ihre Unternehmensaktivitäten verwendbar
- keine Sicherheiten notwendig
- verbessert Bonität und Rating (Basel II)

● Definition „Eigenkapitalersatz“ 

Reicht das im Unternehmen verfügbare Eigenkapital nicht aus, besteht durch eine Förderung die Möglichkeit, dieses durch den Eigenkapitalersatz zu erhöhen. 

Beim Eigenkapitalersatz als Förderung wird den Gesellschaftern (Inhabern) Kapital langfristig zur Verfügung gestellt, damit dieses in die Unternehmung direkt in das Eigenkapital eingezahlt werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit, die Gelder als Gesellschafterdarlehen zu vergeben. 

Die Gestaltung hierzu ist relativ frei. Der Eigenkapitalersatz wird den Gesellschaftern (Inhabern) nur für betriebliche Zwecke überlassen. Die Verwendung muss im Rahmen eines Verwendungsnachweises erbracht werden. Meist wird eine Bank (Hausbank) zur Prüfung eingeschaltet, um die ordnungsgemäße Verwendung sicherzustellen.

Im Sinne der deutschen Förderung und der nicht rechtlich definierten Begrifflichkeit des Eigenkapitalersatzes erfassen wir hier die Gelder, die nach der Vorgabe der Gesellschafter als echtes Eigenkapital oder als Gesellschafterdarlehen in das Unternehmen eingezahlt werden.

Der Eigenkapitalersatz beinhaltet im Gegensatz zum Zuschuss eine Rückzahlungsverpflichtung, jedoch gehört er zu den nicht zu besichernden Förderarten.

● Folgen einer zu geringen Eigenkapitalausstattung 

In Zeiten der Baseler Vorgaben sind Unternehmer gezwungen, sich mit ihrer Eigenkapitalsituation zu beschäftigen. 

Im Bereich der Bonitätsprüfung (Rating) wird auf vielfältige Kennzahlen zurückgegriffen, die von der Eigen- und Fremdkapitalrelation des Unternehmens wesentlich beeinflusst werden.

Die sehr dünne Eigenkapitalausstattung in Deutschland ist bekannt. In einer Studie wurde festgestellt, dass nur jeder vierte Mittelständler ein Ziel für seine Eigenkapitalausstattung definiert hat. In einer Umfrage wurde deutlich, dass, je geringer der Jahresumsatz und je kleiner die Eigenkapitalquote ist, desto häufiger Ablehnungen im Rahmen von Kreditverhandlungen oder schlechte Kreditkonditionen erfolgen.

● Die Vorsorge bestimmt die Verwendung 

Die Möglichkeit Eigenkapitalersatz zu verwenden, ist immer dann gegeben, wenn eine Investition geplant wird. Der Antrag auf eine solche Förderung ist immer im Vorfeld der Investition zu stellen. Eine rückwirkende Beantragung (Umfinanzierung im Sinne der Förderung) ist nicht möglich.

Mit Hilfe des Eigenkapitalersatzes wird das verfügbare Eigenkapital von tätigen Gesellschaftern ergänzt. Der Gesellschafter wird als Privatperson zum Kreditnehmer und trifft mit seiner Gesellschaft eine Vereinbarung über die Einbringung der Gelder mit dem Effekt, dass so die Eigenkapitalquote verbessert werden kann. 

Im Gegensatz zum traditionellen Eigenkapital wird der Eigenkapitalersatz wieder zurückgezahlt. Die Tilgung erfolgt üblicherweise nach den ersten sieben tilgungsfreien Anlaufjahren in 16 gleichen Halbjahresraten.

Die Zinsvorteile sind nach den ersten fünf Jahren verbraucht. Sollten die Sicherheitenvorteile nicht mehr benötigt werden, macht die Ablösung des Darlehens nach spätestens zehn Jahren Sinn. Am Ende der Zinsfestschreibung von zehn Jahren sind noch elf Halbjahresraten fällig, somit 68,75 Prozent. Dieser Restwert kann innerhalb der tilgungsfreien Jahre angespart werden.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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