Ab sofort können wieder Antrag nach dem Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO) gestellt werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe.
Beherbergungsbetriebe, Gaststätten und Campingplätze können über dieses Förderprogramm nicht begünstigt werden.
Unterstützt wird bei kleinen und mittleren Unternehmen
Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.
Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen, Eigenleistungen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.
Weitere Einzelheiten unter: https://isb.rlp.de/foerderung/154.html