Für viele Unternehmer ist es nicht einfach, an den Rückzug aus dem mit viel Mühe aufgebauten Betrieb zu denken. Denn es kostet viel Überwindung, sich von seinem Lebenswerk zu lösen und einem Nachfolger den Platz zu überlassen. Möglicherweise kommt auch der Gedanke, dass der Fortbestand des Unternehmens bedroht sein könnte, wenn kein qualifizierter Nachfolger vorhanden ist. Der Verlust von Vermögen und Arbeitsplätzen kann die Folge sein. Vielen Unternehmen fehlt vor einer Übergabe die systematische Vorbereitung, um erfolgreich übergeben zu können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
● Nachfolgesituationen
In der Praxis wird zwischen folgenden Nachfolgesituationen unterschieden:
- geplante Nachfolgesituation
-- lang- u. mittelfristige Suche nach einem Nachfolger
-- Unternehmer legt einen konkreten Übergabezeitpunkt
-- klare Nachfolgeregelungen sind im Testament festgelegt
-- Umfeld ist informiert
- ungeplante Nachfolgesituation
-- Ursachen können Streitigkeiten, Scheidungen und andere plötzliche Entschlüsse sein, eine
Unternehmung zu beenden
-- In der Regel liegt keine klare Nachfolgeregelung vor
-- Oftmals bleiben nur wenige Monate für eine Übergabe Zeit
- unerwartete Nachfolgesituation
-- Hierunter Krankheit, Unfall oder Todesfall des Unternehmers gefasst
-- Eine kurze Unternehmensnachfolge muss erfolgen um den Fortbestand des Unternehmens
zu sichern
Unabhängig von der Nachfolgesituation sollte immer eine entsprechende Notfallvorsorge für das geführte Unternehmen vorliegen, um im Fall der Fälle einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können.
● Die drei Hauptphasen des Nachfolgeprozesses
Die Übergabe ist ein strategisches Projekt, das erfolgreich sein muss, wenn das Lebenswerk und – in der Regel – auch die Altersvorsorge des Übergebers in der Zukunft gesichert werden sollen. Bei den Entscheidungen ist auch an die Konsequenzen für die Mitarbeiter des Unternehmens zu denken. Der Nachfolgeprozess lässt sich in drei Hauptphasen untergliedern:
a) Die Vorbereitungsphase
Mit der Vorbereitung und Planung der Nachfolge sollte spätestens ab dem 55. Lebensjahr begonnen werden. In der Regel sollten fünf Jahre für die Gestaltung einer Nachfolgeregelung eingeplant werden, um sich umfassend zu informieren, die verschiedenen Alternativen zu prüfen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vorzunehmen. Gleichzeitig wird auch die Familie für das Thema der Nachfolgeregelung sensibilisiert. In dieser Phase wird ein Nachfolger gesucht und ausgewählt – sei es aus der Familie, aus dem Unternehmen oder von außerhalb. Dabei gilt es, das persönliche Profil des Nachfolgers zu definieren und die unternehmerische und fachliche Qualifikation festzulegen. Informationen können bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, beim Steuerberater, beim Fachverband oder der Hausbank eingeholt werden.
b) Die Umsetzungsphase
Diese Phase umfasst rechtliche, steuerrechtliche und vertragliche Schritte zum Verkauf des Unternehmens. Oftmals wird eine Grundsatzvereinbarung, ein so genannter „Letter of Intent (LOI)“, der Unternehmensnachfolge abgeschlossen, bis der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet und die Finanzierung gesichert ist. Neben den vertraglichen Aspekten sind auch die Fragen der Einarbeitung des Nachfolgers im ersten Schritt und der Abschluss des Übergabeprozesses an sich als letzten Schritt zu fixieren.
c) Die Stabilisierungsphase
In der dritten Phase ist besonders der Nachfolger gefordert: Er muss sich mit dem übernommenen Betrieb und den Mitarbeitern, mit dem Markt, dem Wettbewerb und den Lieferanten auseinandersetzen. Für diese Anlaufzeit gibt es auch Coachingprogramme, in deren Rahmen fachkundige Unternehmensberater den neuen Unternehmer unterstützen können. Der Übergeber sollte sich spätestens in dieser Phase sukzessiv aus dem Unternehmen zurückziehen.