Ein guter Plan ist die halbe „Miete“
Wer seinen Betrieb übergeben will, der muss sich rechtzeitig um die Regelung der Nachfolge bemühen. Es geht nicht nur darum, den richtigen Nachfolger zu finden, sondern eine Übergabestrategie zu entwickeln, die sowohl betriebswirtschaftlich und personelle Aspekte der Unternehmensnachfolge als auch alle rechtlichen Folgewirkungen (Steuer-, Handels-, Gewerbe-, Erbrecht) berücksichtigt.
Eine Patentlösung für eine Betriebsübergabe gibt es nicht! Jeder Fall ist anders gelagert. Zu vielschichtig sind die Faktoren, die die Form der Übergabe bestimmen. Dies sind u.a. die Altersversorgung des Seniors, die familiären Verhältnisse, der Wert des Betriebes, die Steuerbelastung, die finanziellen Verhältnisse des Übernehmers, die Qualifikation des Übernehmers.
Beginnen Sie deshalb mit der Planung frühzeitig. Je früher, desto besser! Dann haben Sie genügend Zeit, sich umfassend zu informieren, zu planen, Alternativen zu prüfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen oder notfalls Korrekturen vorzunehmen. Rechnen Sie mindestens fünf Jahre Zeit für den gesamten Prozess der Übergabe.
Die Übergabe ist ein strategisches Projekt, das erfolgreich sein muss, wenn das Lebenswerk und – in der Regel – auch die Altersvorsorge des Übergebers in der Zukunft gesichert werden sollen. Bei den Entscheidungen ist auch an die Konsequenzen für die Mitarbeiter des Unternehmens zu denken. Der Nachfolgeprozess lässt sich in drei Hauptphasen untergliedern:
1. Phase: Die Vorbereitung
Mit der Vorbereitung und Planung der Nachfolge sollte spätestens ab dem 55. Lebensjahr begonnen werden. In der Regel sollten fünf Jahre für die Gestaltung einer Nachfolgeregelung eingeplant werden, um sich umfassend zu informieren, die verschiedenen Alternativen zu prüfen, die notwendigen Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vorzunehmen. Gleichzeitig wird auch die Familie für das Thema der Nachfolgeregelung sensibilisiert. In dieser Phase wird ein Nachfolger gesucht und ausgewählt – sei es aus der Familie,
aus dem Unternehmen oder von außerhalb. Dabei gilt es, das persönliche Profil des Nachfolgers zu definieren und die unternehmerische und fachliche Qualifikation festzulegen. Informationen können bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer, beim Steuerberater, beim Fachverband oder der Hausbank eingeholt werden.
2. Phase: Die Umsetzung
Diese Phase umfasst rechtliche, steuerrechtliche und vertragliche Schritte zum Verkauf des Unternehmens. Oftmals wird eine Grundsatzvereinbarung, ein so genannter „Letter of Intent (LOI)“, der Unternehmensnachfolge abgeschlossen, bis der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet und die Finanzierung gesichert ist. Neben den vertraglichen Aspekten sind auch die Fragen der Einarbeitung des Nachfolgers im ersten Schritt und der Abschluss des Übergabeprozesses an sich als letzten Schritt zu fixieren.
3. Phase: Die Stabilisierung
In der dritten Phase ist besonders der Nachfolger gefordert: Er muss sich mit dem übernommenen Betrieb und den Mitarbeitern, mit dem Markt, dem Wettbewerb und den Lieferanten auseinandersetzen. Für diese Anlaufzeit gibt es auch Coachingprogramme, in deren Rahmen fachkundige Unternehmensberater den neuen Unternehmer unterstützen können. Der Übergeber sollte sich spätestens in dieser Phase sukzessiv aus dem Unternehmen zurückziehen.