Steuerklassen
Die Höhe der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer wird u.a. durch die Einteilung in eine der drei Steuerklassen bestimmt. Die Steuerklassen richten sich nach dem persönlichen Verhältnis des Erben bzw. Beschenkten zum Erblasser bzw. Schenker:
● Steuerklasse I
- Ehegatte, Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- Kinder (nichtehelich, adoptiert), Stiefkinder
- Abkömmlinge der vorstehend genannten Kinder und Stiefkinder (Enkel, Urenkel usw.)
- Eltern (Adoptiveltern), Großeltern, Urgroßeltern (bei Erwerben von Todes wegen)
● Steuerklasse II
- Eltern (Adoptiveltern), Großeltern, Urgroßeltern (bei Schenkung unter Lebenden)
- Geschwister
- Kinder der Geschwister (Nichten, Neffen)
- Stiefeltern
- Schwiegereltern
- Schwiegerkinder
- geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
● Steuerklasse III
- alle übrigen Personen, die nicht zu den Steuerklassen I und II gehören, z.B. nichteheliche
Lebensgefährten, Pflegekinder, Freunde, Gesellschaften, Stiftungen.