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WFG Wiki / Nachfolge

Planung einer Betriebsübergabe -C-

Zielkonflikt: Sicherung der Altersversorgung des Übergebers versus finanzielle Belastung des Übernehmers

Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat auch das Recht seinen Lebensabend in finanzieller Unabhängigkeit zu verbringen. Meist reichen aber die gesetzlichen Pensionsansprüche des Unternehmers zur Deckung seiner Ausgaben wie Miete, Essen, Kleidung, Urlaub, fällige Versicherungsbeträge, Auto, Zins- und Tilgungszahlungen für noch bestehende Schulden nicht aus. Zur Finanzierung der finanziellen Unterdeckung benötigt der Senior auch nach der Betriebsübergabe regelmäßig ausreichende Einnahmen aus „seinem“ Betrieb. Folgende Möglichkeiten bieten sich ihm dazu an:

- Verkauf des Unternehmens gegen einmaliger Kaufpreiszahlung

- Verkauf des Unternehmens gegen Raten- oder Rentenzahlung

- Verpachtung des Unternehmens

- Schenkung des Unternehmens gegen Versorgungsrente

Diese Varianten können auch teilweise miteinander kombiniert werden.

Der Übernehmer wird jedoch nur zu entsprechenden Zahlungen bereits sein, wenn das zu übergebende Unternehmen ihm auch eine ausreichende Existenzgrundlage bieten kann. Prüfen Sie deshalb frühzeitig die Rentabilität ihres Unternehmens. Überzogenen Forderungen (Kaufpreis, Rente, Pacht) kann und wird auf Dauer niemand erfüllen.

Im Gegenteil! Sie kann langfristig zu einer Gefährdung des Betriebes führen und somit das „Lebenswerk“ des Übergebers zerstören. Pacht-, Miet- und Rentenzahlungen sowie Verkaufspreis dürfen sich nicht an den privaten Ansprüchen des Übergebers orientieren, sondern müssen sich ausschließlich an die zukünftige Rentabilität des Betriebes orientieren.

Um diesen Zielkonflikt zu lösen bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten Sie möglichst früh eine ausreichende Altersversorgung aufbauen, die betriebsunabhängig ist.
 

Zielkonflikt: Risikominimierung des Übergebers versus Risikominimierung des Übernehmers

Der Übergeber wird eine Form der Unternehmensnachfolge anstreben, die ihn einerseits von persönlichen Haftungen für das übertragende Unternehmen befreit und andererseits die Finanzierung seines Ruhestandes von der Entwicklung des Unternehmens abkoppelt. 

Der Nachfolger strebt nach einer anderen Risikominimierung. Er ist daran interessiert, dass seine persönliche Haftung für Altschulden so gering wie möglich ist. 
 

Zielkonflikt: Gerechte Vermögensregelung versus klare Besitzverhältnisse

Wenn der Senior einen seiner Kinder zum Nachfolger auserkoren hat, stellt sich die Frage, wie die Ansprüche anderer Erbberechtigter abgefunden werden kann.

Beispiele der deutschen Wirtschaftsgeschichte zeigen, dass selbst renommierte Unternehmen durch Streitigkeiten zwischen den Firmenerben in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten können. Flexibilität und schnelle Entscheidungen sind die Stärken der kleinen und mittleren Unternehmen.

Diese Vorzüge werden massiv gefährdet durch Interessenskollisionen innerhalb der Unternehmensführung. Hier gilt es klare Führungslinien zu schaffen, denn je größer die Zahl der am Betrieb beteiligten Personen ist, desto größer ist das Konfliktpotenzial und desto größer ist auch die Gefahr der Handlungsunfähigkeit des Managements („Viele Köche verderben den Brei“).

Klären Sie frühzeitig per Erbvertrag, wer die Firma übernimmt und wer erbrechtlich monetär abgefunden wird.
 

Zielkonflikt: Minimierung der Steuerbelastung für Übergeber versus Übernehmer

Bei der Betriebsübergabe sind besonders die Einkommensteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer relevant. Aber auch Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grunderwerbssteuer und die Kapitalertragssteuer müssen im Einzelfall berücksichtigt werden.

Das Ziel, die Steuerbelastung des Übergebers zu minimieren, hat für die Form der Betriebsübergabe nicht die höchste Priorität. Es geht darum, die Übergabe so zu gestalten, dass dem Betrieb nicht durch vermeidbare Steuerzahlungen wichtige Liquidität entzogen wird. Es gilt den Zeitpunkt der Besteuerung so zu planen, dass die Steuerbelastung auch mittelfristig den betrieblichen und persönlichen Belangen entspricht.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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