Stiftungszweck
Im Bereich des Gesellschaftsrechts sind Stiftungen ein weit verbreitetes Mittel, um Unternehmen sowohl zivil- als auch steuerrechtlich umfassend abzusichern.
Viele Menschen verbinden Stiftungen dagegen mit sozialem Engagement. Und tatsächlich sind 90 Prozent aller Stiftungen gemeinnütziger Natur. Das bedeutet, dass die Stifter gemeinnützige Projekte unterstützen und dieses Engagement für die Zukunft sichern wollen. Auch Unternehmen gründen häufig gemeinnützige Stiftungen, um Bekanntheit und Beliebtheit zu steigern.
Neben gemeinnützigen Stiftungen gibt es aber auch noch Stiftungen, die nicht mit einem sozialen Engagement in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Familienstiftung. Sie verfolgt einen privaten, wirtschaftlichen Zweck und verstößt damit gegen die Gemeinnützigkeit nach § 51 der Abgabenordnung. Dies ist legitim, solange der Zweck selbstlos ist. Familienstiftungen dürfen demnach nicht das Ziel verfolgen, ihr Vermögen zu vermehren. Als Stiftungszweck wird daher die Förderung der finanziellen Interessen der Familienmitglieder bzw. die Sicherung und Erhaltung von Familienvermögen angegeben.