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Unternehmensverkauf -G-

Ablauf einer Due Diligence Prüfung

Der Ablauf der Due Diligence beim Unternehmenskauf variiert zwar auch von der Intensität der Prüfung. Dennoch findet in der Regel ein vergleichbarer Ablauf statt.

1. Beauftragung des Fachberaters

Die Due Diligence Definition schreibt bereits die Sorgfalt und Expertise vor, mit der die Durchführung der Due Diligence vorzunehmen ist. Ohne erfahrene Berater unterlaufen häufig Fehler, die gravierende Folgen haben können.

Daher werden in der Praxis professionellen Berater mit der Vorbereitung und Begleitung der Due Diligence beauftragt. 

2. Zusammenstellung der Unterlagen (Schaffung des Datenraums)

Der Unternehmensinhaber stellt die, für die wesentlichen Prüfungsfelder geforderten Unterlagen zusammen. Diese werden dem Käufer nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung (Letter of Intent) zur Prüfung überlassen. In der Praxis geschieht dies in der Regel in Form eines Zugangs zu einem elektronischen Datenraum für den Käufer und dessen Berater.

3. Offenlegung der Auswertung der Unterlagen durch den Käufer

Der Kaufinteressent wird seine Ergebnisse dem Verkäufer nach Vereinbarung offenlegen. Die Ergebnisse sind Grundlage für die fortlaufenden Gespräche und Verhandlungen. 

Unter Umständen entstehen einige Fragen, die durch die Übermittlung weiterer Dokumente zu klären sind. Fairerweise sollte dem Verkäufer auch ein erster Einblick in die Bewertung des Unternehmens durch den Kaufinteressenten gewährt werden.

4. Einreichen von Fragen und Dokumentenanforderungen durch den Käufer

Über den elektronischen Datenraum fällt es leicht, dem Kaufinteressenten weitere Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Deren Bereitstellung sollte jedoch nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen, um das Kaufinteresse nicht zu schmälern.

5. Persönliche Gespräch

Für die effiziente Klärung bedeutsamer Fragen kommen beide Parteien mit ihren Beratern zu einem persönlichen Gespräch zusammen. Ein intensiver Austausch von nicht unerheblichen Umfang soll die letzten Zweifel ausräumen, damit ein bestmöglicher Informationsausgleich erreicht wird. Über Fragen und Antworten wird – wie auch im elektronischen Datenraum – Protokoll geführt.

6. Erstellung des Due Diligence Report

Alle Ergebnisse werden von den begleitenden Fachberatern in einem abschließenden Bericht zusammengefasst. Der Bericht fasst alle Bewertungspunkte, sowie mögliche Risiken zusammen. Die Erstellung erfolgt in verständlicher Sprache, sodass der Inhalt auch fachübergreifend verständlich gemacht werden kann.

Der Umfang und die Ausführlichkeit des Berichtes variiert je nach Prüfungsumfang und auch dem geforderten Maß.

7. Verwendung der Ergebnisse des Due Diligence Report

Die Ergebnisse der Prüfung haben einen erheblichen Einfluss auf die weiteren Verhandlungen, den Kaufpreis und auch die Vertragsgestaltung beim Kauf. Die steuerlichen Risiken, die im Rahmen der Tax Due Diligence aufgedeckt wurden, können durch eine geschickte Gestaltung des Kaufvertrags, trotz anderweitiger gesetzlicher Regelung, beim Verkäufer bleiben. Wertmindernde Faktoren, werden bei der Kaufpreisverhandlung als Argumente eingesetzt.

Ihr Ansprechpartner

Michael Jodlauk

Telefon: 02602 124-308
Mail: michael.jodlauk@westerwaldkreis.de

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