Betriebsvermögen
Für Betriebsvermögen gibt es im Erbfall oder bei vorweggenommener Erbfolge einen zusätzlichen Freibetrag von 256.000 Euro.
Der nach Abzug dieses Freibetrages verbleibende Betrag wird bei der Bewertung nur mit 60 Prozent angesetzt.
Voraussetzung für diese Steuervergünstigung ist, dass der Beschenkte bzw. Erbe den Betrieb mindestens fünf Jahre fortführt.
Ferner gilt, dass der Erbe von Betriebsvermögen bei allen natürlichen Personen mit der Steuerklasse I besteuert wird.