Steuertipps
Tipp 1: Freibeträge nutzen
Alle 10 Jahre können Familien die hohen Freibeträge nutzen. Wer rechtzeitig sein Vermögen den Familienangehörigen schenkt, erspart den Erben die Erbschaftsteuer.
Tipp 2: Immobilien statt Bargeld
Wandeln Sie Bargeld und Wertpapiere in die steuergünstigeren Immobilien um. Denn Immobilien werden nur mit etwa 50 bis 70 Prozent des Verkehrswertes besteuert. Bargeld und Wertpapiere dagegen zu 100 Prozent des vollen Verkehrswertes.
Tipp 3: Schaffung von Betriebsvermögen
Wandeln Sie Privatvermögen in Betriebsvermögen, denn durch den Freibetrag von 256.000 Euro und den Wertabschlag von 40 Prozent sind Betriebsvermögen besonders begünstigt.
Tipp 4: Beschenkung der Kinder und Enkel
Wer neben den Kindern auch die Enkel beschenkt, kann deren Freibeträge zusätzlich ausschöpfen.
Tipp 5: Schenkung unter Auflagen
Eine Schenkung unter Auflagen z.B. gegen eine Rentenzahlung oder eine dauernde Last, die der Altersversorgung des Schenkenden dient, mindert den Wert der Schenkung und somit der Steuerlast.