Vor- und Nachteile
● Vorteile
Obwohl Familienstiftungen der Steuerpflicht unterliegen, kann eine Gründung aus ganz verschiedenen Gründen lohnenswert sein. So bieten Familienstiftungen unter anderem folgende Vorteile:
Da die Destinatäre keine Anteile an der Stiftung besitzen, können deren Gläubiger weder das Vermögen noch die Ausschüttungen pfänden. Ein Destinatär haftet nur im Rahmen der Organhaftung, also nur, wenn er zugleich als Organ (etwa als Vorstand) der Stiftung tätig ist. Das kann von Vorteil sein, wenn die Familienstiftung selbst insolvent wird, da die Destinatäre dann nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
Ein Vorteil von Familienstiftungen ist die einfache Gründung. So müssen lediglich die Stiftungsorgane eingesetzt und die Stiftung mit Kapital ausgestattet werden.
Nachdem der Stiftungsantrag gemeinsam mit der Satzung und der Vermögenswidmung bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, wird die Stiftung dann durch die Stiftungsbehörde anerkannt (siehe Abschnitt „Wie wird eine Familienstiftung gegründet?“). Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht notwendig.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus dem Einfluss des Stifters. So hat er die Möglichkeit, den förderungswürdigen Zweck selbst zu bestimmen, sein Vermögen zu erhalten und das Unternehmen weiterzuführen. Darüber hinaus können Familienstiftungen bzw. deren Satzung ganz individuell ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass nicht nur das Verhältnis innerhalb der Stiftung frei gestaltet werden kann, sondern auch der Kreis der Begünstigten ist klar abgrenzbar und es können gleichzeitig mehrere Begünstigte in Abstufungen bedacht werden.
Einer der bedeutendsten Vorteile von Familienstiftungen ist aber der effektive Vermögensschutz. So ist eine Zersplitterung des Vermögens innerhalb der Familie, beispielsweise durch Erbschaft oder Scheidung, nicht möglich. Auch einer Zerschlagung des Unternehmens wird auf diesem Weg vorgebeugt, da Stiftungen keine Anteile ausgeben, die aufgekauft werden könnten.
Ein weiterer überaus wichtiger Vorteil von Familienstiftungen besteht in der vor allem langfristigen erbrechtlichen Planbarkeit. Denn Familienmitglieder sind mit Gründung der Stiftung verbindlich über das Stiftungsvermögen abgesichert. Durch eine klare Struktur der Stiftung können eventuelle Erbschaftsstreitigkeiten so bereits zu Lebzeiten des Stifters entschärft werden. Außerdem können Stifter die Pflichtteilsansprüche Ihrer Kinder oder Enkel umgehen, wenn sie ihr Vermögen zehn Jahre vor dem Tod auf die Stiftung übertragen.
Darüber hinaus ist die Haftung bei Familienstiftungen auf das Stiftungsvermögen begrenzt und es besteht keine Bilanzpflicht.
Ein letzter Vorteil von Familienstiftungen sind mögliche steuerliche Begünstigungen. So ergeben sich je nach Ausgestaltung der Stiftung unter Umständen steuerliche Vorteile, wie beispielsweise die Besteuerung der Körperschaftssteuer, ohne dass dabei eine Gewerbesteuer anfällt.
Die Vorteile sind:
- Einfache Gründung
- Einfluss des Stifters
- Individuelle Ausgestaltung
- Effektiver Vermögensschutz
- Erbrechtliche Planbarkeit
- Haftungsbeschränkung
- Keine Bilanzpflicht
- Steuervorteile
● Nachteile
Ein Nachteil von Familienstiftungen wird bereits im Rahmen der Gründung deutlich. So wird ein Kapital von mindestens 50.000 Euro benötigt, um die Stiftung überhaupt erst gründen zu können.
Ein weiterer Nachteil ist der Stiftungszweck. Er muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt variabel. Außerdem erhalten Begünstigte lediglich wiederkehrende Zahlungen.
Eine Ausschüttung des Vermögens ist nicht möglich, was aus steuerlicher Sicht ein Nachteil sein kann.
Ebenfalls nachteilig ist die Unkündbarkeit, denn diese Form der Gesellschaft kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Darüber hinaus wird alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer fällig, die im Gegensatz zu einem tatsächlichen Erbfall allerdings planbar ist.
Auch, dass Familienangehörige ihre Anteile auf Dritte übertragen können, wird häufig als Nachteil empfunden.
Darüber hinaus haftet die Stiftung für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.
Ein weiterer bedeutender Nachteil von Familienstiftungen ist die staatliche Beaufsichtigung. So unterliegen Familienstiftungen, wie andere Stiftungen auch, der Aufsicht und Kontrolle durch die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes.
Grundsätzlich sind Familienstiftungen eine relativ unflexible Gesellschaftsform. Zwar bieten sie Stabilität, dafür können Satzungen aber nur schwerlich verändert werden und auch die Trennung von unrentablen Unternehmensteilen aus der Stiftung ist kompliziert.
Die Nachteile sind:
- Gründung bedarf Kapitaleinsatz
- Konkreter Stiftungszweck
- Keine Ausschüttung des Vermögens
- Unkündbar
- Erbersatzsteuer
- Anteilsübertragung auf unbeteiligte Dritte
- Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
- Aufsicht und Kontrolle