Der Kauf von Geschäftsanteilen
Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft, beispielsweise um eine GmbH, und wird diese unverändert fortgeführt, dann werden Gesellschaftsanteile erworben.
Der Verkauf einer GmbH muss notariell beurkundet werden.
Zusätzliche Inhalte eines solchen Kaufvertrags sind:
- Angabe des Kaufgegenstandes
- Regelung bezüglich der noch ausstehenden Stammeinlagen
- Verwendung von Gewinn- oder Verlustvorträgen
- Verteilung des Gewinns, der bis zum Stichtag noch erwirtschaftet wird
Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen sollten auch die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags überprüft und gegebenenfalls modifiziert werden. Dies betrifft die Paragraphen, in denen der Geschäftszweck, die Geschäftsführung, der Verkauf von Anteilen und die Todesfallregelungen betroffen sind.
Der Gesellschaftsvertrag muss zwar nicht neu geschrieben werden, aber es empfiehlt sich, zu prüfen, ob er aktualisiert oder auf den Bedarf des neuen Inhabers abgestimmt werden muss.