Aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Gründen werden Unternehmen ganz oder in Teilen verkauft. So können beispielsweise markt- oder unternehmensstrategische Gründe eine Rolle spielen oder aber finanzielle sowie persönliche Motive.
In jedem Fall ist ein detaillierter Unternehmenskaufvertrag notwendig, in dem alle Vereinbarungen rund um den Unternehmenskauf beziehungsweise -Unternehmensverkauf geregelt und festgehalten werden.
Dazu gehören neben allen relevanten Daten des Käufers und des Verkäufers sowie
Zur Bestimmung des Kaufpreises wird in der Regel eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Vereinbarungen zur Zahlung des Kaufpreises sind ebenfalls Gegenstand des Unternehmenskaufvertrages.
Ein Unternehmenskaufvertrag ist also sehr komplex. Eine bestimmte Form muss dabei nicht eingehalten werden, jedoch gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Dazu gehört, dass der Unternehmenskauf oder -verkauf unter bestimmten Umständen notariell beglaubigt oder wenn bei dem Unternehmenskauf ein Grundstück den Eigentümer wechselt. Wird die notarielle Beglaubigung versäumt, kann dadurch im schlimmsten Fall der gesamte Kaufvertrag nichtig werden.
Empfehlung:
Da es im Unternehmensverkauf kaum juristische Zwänge gibt – es herrscht die völlige Vertragsfreiheit – sollte die Vertragsgestaltung inhaltlich möglichst vollständig und korrekt durch einen Fachmann erfolgen.
Beide Parteien sollten sich unabhängig voneinander juristische Expertise an die Seite holen – auch oder gerade bei familieninternen Nachfolgen.