Eine erfolgreiche Übergabe beginnt bereits im Kindesalter
Der Wunsch von Unternehmern, dass die Kinder das Unternehmen einmal weiterführen, wird durch das Verhalten des Unternehmers während seiner aktiven Zeit der Unternehmensführung – in der Regel auch die Zeit ist, in der die Kinder heranwachsen – oftmals negativ beeinflusst oder sogar zerstört. Die Kinder hören häufig nur von den täglichen Problemen, von der Schulden- und Steuerlast, von schwierigen Kunden und vielem Negativen mehr. Derart wollen die eigenen Nachkommen die „traurige Unternehmerwelt“ nicht erleben, wo doch darüber hinaus oft wenig Zeit für Kinder, Familie, Freizeit und zur Regeneration bleibt. Ein solches Leben ist nicht erstrebenswert.
Wenn ihr Sohn oder ihre Tochter einstmals den Betrieb übernehmen sollen, ist es wichtig, dass sie langfristig und sorgfältig an diese Aufgabe herangeführt werden. Ein Unternehmer muss seinen Kindern vermitteln, dass es Spaß macht, Unternehmer zu sein, dass ein Selbständiger mehr Freiheiten genießen kann als ein Arbeitnehmer und dass ein Selbständiger zu höheren Einkommen und Lebensstandard bringen kann.
Begehen Sie nicht den oben beschriebenen Kardinalfehler vom düsteren Unternehmeralltag. Denn wer so handelt, baut keinen Nachfolger auf.
Genauso wichtig wie eine positive Grundeinstellung ist, dass die Kinder von Jugend an für die Belange der Firma interessiert werden und dass sie mit der betrieblichen Sphäre vertraut werden. Dazu kann beitragen, dass die Kinder in ihrer Freizeit und in den Ferien das Taschengeld im Betrieb verdienen.
Sobald sich abzeichnet, welches der Kinder den Betrieb einmal übernehmen könnte, muss es behutsam an diese Aufgabe herangeführt werden.
Zur Vorbereitung gehören:
► Frühzeitige Förderung wesentlicher „Unternehmereigenschaften“ wie
gesundes Selbstvertrauen, Urteilskraft, Verantwortungsbewusstsein,
Führungsqualitäten, Fähigkeit Entscheidungen zu treffen.
► Eine erstklassige und fundierte Ausbildung. Empfehlenswert sind sowohl
eine theoretische Ausbildung durch Schule bzw. Studium als auch das
Sammeln von branchenspezifischen Berufserfahrungen außerhalb des
eigenen Betriebes.
► Die erforderliche fachliche Qualifikation. Hinsichtlich dieser sind auch
Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beachten. Für die Ausübung
bestimmter Gewerbe benötigt man entsprechende Befähigungsnachweise
wie z.B. Meistertitel, Ingenieursabschluss, akademischer Titel.
► Kaufmännisches Wissen. Für die zukünftige Unternehmergeneration ist
kaufmännisches Wissen unentbehrlich. Eine entsprechende Ausbildung
oder Studium kann daher eine sinnvolle Ergänzung zur berufsspezifischen
Ausbildung sein.
Bei der Auswahl des geeigneten Nachfolgers innerhalb der Familie gibt es ein weiteres psychologisches Problem. Die Auswahl erfolgt oft aus reinen subjektiven Erwägungen z.B. „nur der älteste Sohn erhält den Betrieb“ oder „nicht die Tochter, sondern ein männlicher Nachfolger muss es sein“.
Zum Wohle der Firma sollten Sie bei der Auswahl ihres Nachfolgers jene objektiven Kriterien als Maßstab nehmen, die Sie z.B. bei der Bestellung eines Geschäftsführers wählen würden. Sind Sie emotional nicht in der Lage, so beauftragen Sie eine Personalberatung. Diese kann Ihnen helfen, Familienmitglieder neutral miteinander zu vergleichen und ihre Eignung zu bewerten.